· Fachbeitrag · Arbeitsrecht
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kann schon am ersten Tag verlangt werden
| Ist ein Arbeitnehmer arbeitsunfähig erkrankt, muss er nach den Vorschriften des Entgeltfortzahlungsgesetzes spätestens nach drei Kalendertagen eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beim Arbeitgeber vorlegen. |
Nach einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Köln ist der Arbeitgeber aber auch berechtigt, die Vorlage schon früher zu verlangen (Urteil vom 14.09.2011, Az: 3 Sa 597/11). Das Gericht hat in seiner Entscheidung bestätigt, dass der Arbeitgeber für das Vorlageverlangen bereits am ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit keinen besonderen Anlass brauche. Auch könne nach Ansicht der Richter die Aufforderung des Arbeitgebers vom Gericht nicht auf billiges Ermessen geprüft werden.
Quelle: Ausgabe 04 / 2012 | Seite 1 | ID 32840640