· Fachbeitrag · Berufspolitik
Z-MVZ: KZBV fordert Nachbesserungen im TSVG
| Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) hat eine stärkere Regulierung für die Gründung von Zahnärzte-MVZ (Z-MVZ) gefordert. Im Rahmen der Anhörung zum geplanten Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) warnte KZBV-Chef Dr. Wolfgang Eßer vor einem „Ausverkauf“ der seit über 60 Jahren bewährten zahnmedizinischen Versorgung. |
Bisher sind bundesweit 600 Z-MVZ, insbesondere in Großstädten und Ballungsräumen, entstanden. Das gefährdet die Versorgung in dünn besiedelten Gebieten. Investoren nutzen bei der Gründung eine Lücke im GKV-Versorgungsstärkungsgesetz. Dieses verbietet die Gründung von MVZ durch Gesellschafter ohne fachlich-medizinischen Bezug. Die Gründer der Z-MVZ umgehen dies, indem sie bisher gründungsberechtigte Einrichtungen (z. B. Krankenhäuser) aufkaufen. Die KZBV fordert im TSVG Nachbesserungen.
- Das neu geründete Z-MVZ soll seinen Sitz in demselben zahnärztlichen Planungsbereich haben wie die aufgekaufte Einrichtung.
- Die Einrichtung soll schon vor der Gründung des MVZ einen zahnärztlichen Versorgungsauftrag gehabt haben.