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  • · Nachricht · Mietrecht

    Zahnarzt kann weitreichende Gebäude-Umbaumaßnahmen per einstweiliger Verfügung stoppen

    | Umbaumaßnahmen in einem Gebäude sind oft mit erheblichen Beeinträchtigungen des Mieters durch Lärm, Erschütterungen, Staub und sonstigen Immissionen verbunden. Dies kann das Recht des Mieters zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache (z. B. Räumlichkeiten einer Zahnarztpraxis) verletzen und den Besitz an der Mietsache stören (Oberlandesgericht Frankfurt a. M., Urteil vom 12.03.2019, Az. 2 U 3/19, Abruf-Nr.  208318 ). |

     

    MERKE | Bei umfangreichen Arbeiten wie Beseitigen oder Durchbrechen von Innen- oder Außenwänden oder bei sonstigen Entkernungsarbeiten handelt es sich nicht mehr um Renovierungs- und Umbauarbeiten, mit denen ein Mieter im Falle eines Mieterwechsels in demselben Gebäude rechnen muss. Er muss sie daher nicht als sozialüblich hinnehmen.

     
    Quelle: Ausgabe 08 / 2019 | Seite 1 | ID 46026227