· Nachricht · Weiterbildungsassistent
Wer darf in einem zahnärztlichen MVZ Weiterbildungsassistenten ausbilden?
| In einem zahnärztlichen MVZ dürfen allein die Vertragszahnärzte jeweils einen Vorbereitungsassistenten ausbilden (SG Düsseldorf, 5.12.18, S 2 KA 77/17). |
Mit dem gegenüber dem Praxisinhaber reduzierten Kreis von Rechten und Pflichten des angestellten Zahnarztes verträgt es sich nicht, dem angestellten Zahnarzt die Ausbildung eines Vorbereitungsassistenten zu gestatten. § 32 Abs. 4 Zahnärzte-ZV sieht ausdrücklich vor, dass der „Vertragszahnarzt“, also der Praxisinhaber und damit Träger aller Rechte und Pflichten, Assistenten zur Erfüllung der vertragszahnärztlichen Pflichten anzuhalten hat. Für eine den Wortlaut übersteigende Auslegung besteht keine Veranlassung.
Quelle: ID 45666955