· E-Mobilität
Wie wird die Ladeinfrastruktur steuerlich abgeschrieben?
| Auch immer mehr Arbeitgeber investieren in Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge. Die Kosten für Anschaffung und Einbau können einige hundert bis zu mehreren tausend Euro betragen. Bei der Abschreibung können Sie von einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von sechs bis zehn Jahren ausgehen. Dies wurde auf Bund-Länder-Ebene beschlossen (Finanzministerium Thüringen, Verfügung vom 15.03.2021, Az. S 1551-65-25.11). |
Demnach gilt die Abschreibedauer von 6 bis 10 Jahren für intelligente Wandladestationen für Elektrofahrzeuge (Wallbox bzw. Wall Connector) und für eine öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur, wie Ladesäulen auf öffentlichen Parkplätzen. Sollten die Kosten 800 Euro (netto) nicht übersteigen, können diese in einer Summe sofort abgezogen werden. Gleiches gilt bei reinen Erhaltungsaufwendungen, also der Reparatur einer Ladestation.