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  • · Fachbeitrag · Steueränderungen 2012

    EÜR für 2011 muss elektronisch übermittelt werden

    | Während sich Bilanzierende mit der E-Bilanz noch Zeit lassen können, müssen Unternehmer, die ihren Gewinn mittels Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR - § 4 Abs. 3 EStG) ermitteln, die EÜR für das Jahr 2011 schon elektronisch ans Finanzamt übermitteln. Das BMF hat dazu bereits das Formular EÜR 2011 mit einer ausführlichen Ausfüllanleitung veröffentlicht (Schreiben vom 21.11.2011, Az. IV C 6 - S 2142/11/10001 ; Abruf-Nr. 114080 ). |

     

    WICHTIG |  Wer sich für die elektronisch authentifizierte Übermittlung der EÜR entscheidet, benötigt dafür ein Zertifikat. Dieses erhält man im Anschluss aneine Registrierung auf www.elsteronline.de/eportal.

    Quelle: Ausgabe 01 / 2012 | Seite 1 | ID 31107580