Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Nachricht · Umsatzsteuer

    Zurechnung von eBay-Verkäufen anhand des Nutzernamens

    | Umsätze aus Verkäufen über eBay sind der Person zuzurechnen, unter deren Nutzernamen die Verkäufe ausgeführt worden sind. Dies gilt auch, wenn Ehepartner den Account gemeinsam nutzen (Finanzgericht [FG] Baden-Württemberg, Urteil vom 26.10.2017, Az. 1 K 2431/17, Abruf-Nr. 200582 ). |

     

    Findet die Internetauktion ausschließlich unter Verwendung des Nutzernamens statt, wird dem Meistbietenden Folgendes suggeriert: Die Person, die das Verkaufsangebot unterbreitet, ist die gleiche Person, die sich den anonymen Nutzernamen hat zuweisen lassen. Nur diese Person kann bei Leistungsstörungen zivilrechtlich auf Vertragserfüllung in Anspruch genommen werden und ist folglich der Unternehmer. Ein innerer Wille, über das Nutzerkonto auch Verkäufe anderer abzuwickeln, ist ohne Belang.

     

    MERKE | Ob die Umsätze eines „privaten“ eBay-Verkäufers der Umsatzsteuer unterliegen, hängt vom Gesamtbild der Verhältnisse ab (zu den Abgrenzungskriterien Bundesfinanzhof, Urteil vom 12.08.2015, Az. XI R 43/13, www.dejure.org).

     
    Quelle: ID 45385168