14.06.2023 · Fachbeitrag aus ZP · Rechtsprechung
Die Bezeichnung einer Arztpraxis mit zwei Ärzten als „Zentrum“ für ästhetische und plastische Chirurgie ist nicht irreführend und unlauter (Oberlandesgericht [OLG] Frankfurt am Main, Urteil vom 11.05.2023, Az. 6 U 4/23). Jedenfalls im medizinischen Bereich weist der Begriff „Zentrum“ nicht auf eine besondere Größe hin. Der Gesetzgeber gibt Medizinischen Versorgungszentren auch keine Mindestgröße vor. Das Urteil ist auf Zahnarztpraxen übertragbar.
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13.06.2023 · Fachbeitrag aus ZP · Arbeitsrecht
Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses einer nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpften medizinischen Fachangestellten zum Schutz von Patienten und der übrigen Belegschaft vor einer Infektion verstößt nicht gegen das Maßregelungsverbot des § 612a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) (Bundesarbeitsgericht [BAG], Urteil vom 30.03.2023, Az. 2 AZR 309/22).
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13.06.2023 · Fachbeitrag aus ZP · Wettbewerbsrecht
Die Verleihung von Ärztesiegeln verstößt gegen Wettbewerbsrecht, wenn die Siegel den Eindruck erwecken, dass eine neutrale und sachgerechte Prüfung stattgefunden hat, obwohl der Prüfung größtenteils subjektive Kriterien zugrunde lagen (Landgericht [LG[ München, Urteil vom 13.02.2023, Az. 4 HK O 14545/21).
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13.06.2023 · Fachbeitrag aus ZP · Einkommensteuer
Überlassen Steuerpflichtige ihren Kindern unentgeltlich eine Wohnung und besteht nicht für alle Kinder eine Anspruch auf Kindergeld, liegt keine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken vor, wodurch der Verkauf der Wohnung ein privates Veräußerungsgeschäft darstellt (Bundesfinanzhof [BFH], Urteil vom 24.05.2022, Az. IX R 28/21).
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13.06.2023 · Fachbeitrag aus ZP · Arbeitsrecht
Nach § 623 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) müssen Arbeitsverhältnisse schriftlich gekündigt werden. Für Sie als Praxisinhaber bedeutet das: Sie müssen die Kündigung eigenhändig unterzeichnen. Für die Wirksamkeit der Kündigung kommt es indes nicht darauf an, ob die Unterschrift leserlich ist (Landesarbeitsgericht [LAG] Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 26.10.2022, Az. 3 Sa 79/22).
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01.06.2023 · Fachbeitrag aus ZP · QM-Refresher (Teil 6)
Kosten, Zeit und Nerven sparen Sie mit einem gut organisierten Schnittstellenmanagement: Die QM-Richtlinie des G-BA fordert dazu „ein systematisches Management an den Schnittstellen der Versorgung“, also die gezielte Kommunikation und Zusammenarbeit aller Beteiligten. Ziel ist immer eine sichere und patientenorientierte Versorgung. An den Übergängen sollen alle erforderlichen Informationen zeitnah zur Verfügung stehen, sodass eine koordinierte Behandlung gewährleistet ist.
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30.05.2023 · Fachbeitrag aus ZP · Gesellschaftsrecht
Zu den Grundprinzipien des Rechtsstaats gehört es, dass niemand Richter in eigener Sache sein darf. In Bezug auf eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), einer bei Zahnärztinnen und Zahnärzten beliebten Gesellschaftsform, bedeutet dies, dass ein Gesellschafter einer GbR von einer Abstimmung ausgeschlossen werden kann, wenn er vom Ergebnis der Abstimmung selbst betroffen wäre. Nichtsdestotrotz muss der Gesellschafter, der nicht mit abstimmen darf, an der Willensbildung der GbR beteiligt ...
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29.05.2023 · Nachricht aus ZP · Digitalisierung
Bei Telemedizin- und Arzttermin-Portalen, die Videosprechstunden anbieten, zeigen sich immer wieder Datenschutzlücken. Das zeigt eine Untersuchung des Projektes „Verbraucherschutz bei digitalen Gesundheitsangeboten“ des Verbraucherzentrale Bundesverbands ( vzbv.de ). Auf Grundlage der Untersuchungsergebnisse wurden bereits Anbieter wegen verschiedener Datenschutzverstöße abgemahnt.
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23.05.2023 · Fachbeitrag aus ZP · Sozialversicherungspflicht
Eine Tätigkeit ist vor dem Hintergrund der Merkmale wie Abhängigkeit von Weisungen, Eingliederung in einen Betrieb und eigenes Unternehmerrisiko zu beurteilen. Dass die Beteiligten ihr Rechtsverhältnis als freie Mitarbeit bezeichnen, ist unerheblich, wenn nach dem Gesamtbild der Tätigkeit Merkmale einer abhängigen Beschäftigung überwiegen. Auch eine Tätigkeit für andere Auftraggeber spricht nicht ohne Weiteres für eine selbstständige Tätigkeit. Zum einen ist für die ...
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23.05.2023 · Fachbeitrag aus ZP · Buchführung
In diesem Beitrag zu den Schwerpunkten einer Betriebsprüfung beim Zahnarzt soll der Fokus auf der „Vollständigkeit der Erlöse“ liegen. Hierbei geht es um die Überprüfung der erklärten Einnahmen, wobei der Betriebsprüfer die zahnärztlichen Abrechnungsprogramme besonders intensiv unter die Lupe nimmt. In diesem Zusammenhang ist dringend zu beachten, dass der Datenzugriff auch auf die vorgelagerten Systeme zulässig ist (§ 147 Abs. 6 Abgabenordnung [AO]).
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