· Fachbeitrag · Anästhesie
Lachgas: CED definiert Ausbildungsanforderungen
| Der Council of European Dentists (CED) hat eine Entschließung zur Anwendung der inhalativen Lachgassedierung in der Zahnmedizin herausgegeben, nachdem die Anwendung der Sedierung mit N 2 O in der Zahnarztpraxis in einigen europäischen Ländern auf rechtliche Probleme gestoßen war. Die Entschließung enthält Kriterien, die erfüllt werden sollten, damit die Lachgassedierung in der Hand des praktizierenden Zahnarztes verbleiben kann. |
Die Resolution beschäftigt sich mit der Wirksamkeit, Indikation, Kontraindikation und Sicherheit der Lachgasanwendung. Daneben werden auch Anforderungen an die Ausbildung geregelt. So fordert die CED eine zweitägige theoretische Ausbildung, die durch praktische Übungen ergänzt wird. Nach Schulung und Prüfung sollte der Auszubildende betreut werden und fünf Beurteilungen, fünf Beobachtungen und fünf Behandlungsfälle nachweisen.
Quelle
- Council of European Dentists (CED): CED-Entschließung „Anwendung der inhalativen Lachgassedierung in der Zahnmedizin“ (deutsche Übersetzung), 11. Mai 2012