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  • · Fachbeitrag · Risikobewertung

    Schwere Schäden durch Chlorhexidin im Auge möglich

    | Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte machte kürzlich auf das Risiko für anhaltende Hornhautverletzungen und Sehbehinderungen aufmerksam, die in Zusammenhang mit der Verwendung von Chlorhexidin auftreten können, wenn dieses bei chirurgischer Anwendung versehentlich ins Auge gerät. |

     

    Chlorhexidinhaltige Mono- oder Kombinations-Präparate dürfen unter keinen Umständen mit den Augen in Berührung kommen. Etliche Fälle aus der Praxis meldeten bei Desinfektion der Haut eine Exposition der Augen mit chlorhexidinhaltigen Mitteln trotz zuvor getroffener Schutzmaßnahmen. Dabei war es zu schweren Verletzungen der Hornhaut und zu anhaltenden Sehbehinderungen gekommen. Laut Experten kann in diesen Fällen mitunter auch eine Hornhauttransplantation notwendig werden. Kommt Chlorhexidin trotz aller Vorsichtsmaßnahmen dennoch in die Augen, müssen diese sofort gründlich mit Wasser ausgewaschen und ein Augenarzt muss umgehend hinzugezogen werden.

     

    Quelle

    • Information des BfArM zu Chlorhexidin: Anhaltende Hornhautverletzungen und erhebliche Sehbehinderungen. Mitteilung der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) vom 27.06.2024, iww.de/s11337.
    Quelle: Ausgabe 09 / 2024 | Seite 3 | ID 50113129