03.07.2023 · Fachbeitrag aus AA · Zuschläge/Arbeitsentgelt
Soweit keine tarifvertragliche Ausgleichsregelung besteht, ist dem Nacht-ArbN für die während der Nachtzeit geleisteten Arbeitsstunden ein angemessener Zuschlag auf das ihm hierfür zustehende Bruttoarbeitsentgelt zu zahlen, wenn nicht alternativ eine angemessene Zahl bezahlter freier Tage gewährt wird. Dies erfordert regelmäßig einen Zuschlag von 30 Prozent für die Erbringung von Dauernachtarbeit, der je nach den Umständen des Einzelfalls erhöht oder herabgesetzt werden kann.
> lesen
03.07.2023 · Fachbeitrag aus AA · Mitbestimmungsrecht
Unabhängig von der individualrechtlichen Zulässigkeit einer Kürzung der Vergütung eines Betriebsratsvorsitzenden übt dieser keine Tätigkeit aus, die als Ein- oder Umgruppierung mitbestimmungspflichtig ist.
> lesen
03.07.2023 · Fachbeitrag aus AA · Rechtsprechung
Wie gravierend ein sexuell bestimmtes Fehlverhalten im Hinblick auf
arbeitsrechtliche Sanktionen eingestuft wird, ist in hohem Maße einzelfallabhängig. Die folgende Übersicht schafft Klarheit.
> lesen
03.07.2023 · Fachbeitrag aus AA · Sommer-Spezial 2023
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) tritt am 2.7.23 in Kraft. Für
viele Unternehmen zeitlich ungünstig, da Deutschland sich in oder vor den Sommerferien befindet. Die großen Unternehmen haben bereits vorgesorgt, viele mittelständische Unternehmen noch nicht. Der folgende Beitrag beschäftigt sich mit den ersten Fragen von ArbG und ArbN.
> lesen
03.07.2023 · Fachbeitrag aus AA · Rechtsweg
Für die Entscheidung über die Zahlung einer Entschädigung nach § 56 IfSG gegen den ArbG sind die Verwaltungsgerichte gemäß § 68 Abs. 1 IfSG zuständig. Behält der ArbG von der Vergütung des ArbN für den laufenden Monat einen Teil ein mit der Begründung, im Vormonat habe diesem kein Entschädigungsanspruch nach § 56 IfSG zugestanden, sind die Gerichte für Arbeitssachen zuständig, soweit nicht mit Rechtskraftwirkung über diesen Entschädigungsanspruch als Vorfrage für einen ...
> lesen
03.07.2023 · Fachbeitrag aus AA · Außerordentliche Kündigung
Der ArbN verletzt seine vertraglichen Pflichten gemäß § 7 Abs. 3 AGG, wenn er auf einer Weihnachtsfeier eine Kollegin mit sexuellen Äußerungen belästigt. Das kann eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen. Dem ArbG kann es dann unzumutbar sein, das Arbeitsverhältnis auch nur bis zum Ablauf der Kündigungsfrist fortzusetzen.
> lesen
30.06.2023 · Nachricht aus AA · Statistik
„Die schwierigeren wirtschaftlichen Rahmenbedingungen spüren wir nun auch auf dem Arbeitsmarkt: Die Arbeitslosigkeit steigt und das Beschäftigungswachstum verliert an Schwung.“, sagte die Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Andrea Nahles, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.
> lesen
29.06.2023 · Nachricht aus AA · Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
Homeoffice, Dienstreise, Workation – Dank Digitalisierung und Erfahrungen aus der Corona-Pandemie liegt mobile Bildschirmarbeit im Trend. Was fehlt, sind gesicherte Erkenntnisse darüber, welchen Einfluss diese Form des Arbeitens auf die körperliche Gesundheit hat. Das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) zeigt, dass – abhängig von den Rahmenbedingungen der mobilen Arbeit – Beschwerden schon nach sehr kurzer Zeit auftreten können. Um das zu ...
> lesen
26.06.2023 · Nachricht aus AA · Entgeltfortzahlung während der Kündigungsfrist
Wer in unmittelbarem Zusammenhang mit seiner Kündigung während der gesamten Kündigungsfrist der Arbeit aufgrund eingereichter Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen fernbleibt, muss damit rechnen, dass er unter Umständen keine Entgeltfortzahlung beanspruchen kann. Das LAG Schleswig-Holstein hat den Beweiswert der vorgelegten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen in einer Gesamtbetrachtung aller Indizien als erschüttert angesehen. Im Rahmen der erforderlichen Beweisaufnahme konnte die Klägerin ...
> lesen
23.06.2023 · Nachricht aus AA · Tarifvertrag
Von dem Grundsatz, dass Leih-ArbN für die Dauer einer Überlassung
Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt wie vergleichbare Stamm-ArbN des Entleihers haben („equal pay“), kann ein Tarifvertrag nach § 8 Abs. 2 S. 2 AÜG „nach unten“ abweichen. Folge ist, dass der Verleiher dem Leih-ArbN nur die niedrigere tarifliche Vergütung zahlen muss.
> lesen