Viele Praxisinhaber scheuen davor zurück, dem Patienten IGeL anzubieten, weil sie „nichts verkaufen wollen“. Dabei entscheiden sich viele Patienten für IGeL, wenn sie deren Nutzen kennen. Grundvoraussetzung ist, dass der oder die Beratende fachlich und ethisch hundertprozentig von der angebotenen Leistung überzeugt sein müssen. Ist dies der Fall, kommt es bei der Patientenberatung vor allem auf eines an: die Lösung anzubieten, die optimal zu den Bedürfnissen des Patienten passt.
IGe-Leistungen spielen in vielen Arztpraxen eine immer größere Rolle und sind ein wesentlicher Faktor für den wirtschaftlichen Erfolg. Doch wie gelingt ein IGeL-Management? Das Buch „Erfolgreich IGeLn – Analyse, ...
Der Umgang mit sogenannten Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) wird mit zunehmender Schärfe öffentlich diskutiert. Wichtig ist es, Patienten und Ärzten seriöse Informationen zum richtigen Umgang mit IGeL an ...
Einwände gegen die erstellte Rechnung sind bei IGe-Leistungen (IGeL) selten, da der Patient durch die vorher geschlossene IGeL-Vereinbarung die Kosten kennt und sich damit einverstanden erklärt hat. Zudem ist kein ...
Das Werberecht für Heilberufler ist lockerer geworden. Außerdem haben sich die Möglichkeiten, Patienten anzusprechen, durch das Internet und die sozialen Medien entscheidend verbessert. Ein Eintrag in den gelben ...
Schönheitsoperationen können – ausnahmsweise – Heilbehandlungen und damit umsatzsteuerbefreit sein; die Feststellungslast trifft allerdings den Arzt. Um dem Gericht die Nachprüfung zu ermöglichen, muss der Arzt ...
IWW-Webinare: Aktuelles zu EBM- und GOÄ-Tipps für die Hausarztpraxis
Gibt es neue Abrechnungspositionen und -regeln im EBM? Lasse ich Honorarpotenzial liegen? Wie kann ich meine Abrechnungsprozesse optimieren? Diese und viele weitere Fragen beantwortet Ihnen die neue IWW-Webinar-Reihe speziell für die Hausarztpraxis – kurzweilig, interaktiv und direkt umsetzbar!
Die Entbudgetierung kommt! Das müssen Sie jetzt wissen
Die Entbudgetierung der hausärztlichen Vergütung ist seit dem 30.01.2025 beschlossene Sache. Aber was heißt das konkret für Ihre Praxis? AAA Abrechnung aktuell gibt Antworten auf die drängendsten Fragen. So sind Sie optimal vorbereitet und verpassen keine wichtige Entwicklung oder Frist.
In ärztlichen Praxen werden häufig Atteste (und Bescheinigungen) ausgestellt. Diese sind zulasten der GKV aber nur abrechenbar, wenn sie in der Vordruckvereinbarung berücksichtigt sind (z. B. die AU). Insbesondere „Eignungsbescheinigungen“ (z. B. für eine berufliche Tätigkeit oder eine Sportausübung), „Untauglichkeitsbescheinigungen“ aus privatem Anlass (z. B. für eine Reiserücktrittsversicherung) oder die häufig gewünschte Bescheinigung über die Zeit der Anwesenheit in der Praxis, sind ...