Frage: „Ein gesetzlich versicherter Patient hat als Ersatz über ein gesetztes Implantat eine einfache Interimsprothese bekommen. Ist diese Prothese eine Regelversorgung oder privat zu berechnen? Ein anderer gesetzlich versicherter Patient hat nach Extraktion eine einfache Interimsprothese bekommen. Nachdem der fehlende Zahn durch ein Implantat ersetzt wurde, wird die Interimsprothese unterfüttert. Wie berechne ich die Unterfütterung?“
Zum 01.01.2025 kommt das EU-weite Amalgamverbot (AAZ 08/2024, Seite 5 f.) Wie die KZBV per Rundschreiben mitteilt (online iww.de/s11800 ), hat der Bewertungsausschuss die Versorgung mit Füllungen neu geregelt.
Zahntechnische Rechnungen vom gewerblichen Labor müssen auf Stimmigkeit geprüft, die Rechnungen für ein Praxislabor erstellt werden. Dabei ist in neun von zehn Fällen das Praxisteam gefragt, da die Zahntechniker nur ...
Die Richtlinien für die vertragszahnärztliche Versorgung schränken die Berechnungsmöglichkeiten für endodontische und chirurgische Leistungen zum Teil erheblich ein. In diesem Webinar aus der Reihe „Abrechnungspraxis für (Quer-)Einsteiger“ lernen die Teilnehmenden, welche Leistungen bei Kassenpatienten als Sachleistung zu berechnen sind und wo die Grenze zur Privatberechnung besteht. Ihre Referentin am Dienstag, 13.08.2024 von 14:00 bis 16:00 Uhr ist Dental-Betriebswirtin und ZMV Birgit Sayn. Weitere ...
Frage: „Wir sind unsicher, ob der Patient Anspruch auf Herausgabe einer kostenlosen Patientenakte hat. In Ihrem zuletzt zu diesem Thema veröffentlichten Artikel steht nur, dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) in ...
Neu! Vom (Quer-)Einsteiger zur versierten Abrechnungskraft
Personalengpässe in der Praxis? Gehen Sie neue Wege und setzen Sie auf Quereinsteiger! Wir unterstützen Sie dabei mit einem innovativen Konzept: In einer eigens entwickelten IWW-Webinar-Reihe machen wir Einsteiger und fachfremde Mitarbeiter Schritt für Schritt fit für die Abrechnungspraxis.
Zahnersatzreparaturen: So optimieren Sie Ihre Vergütung!
Lassen Sie bei der Reparatur von Zahnersatz kein Geld liegen! AAZ Abrechnung aktuell zeigt Ihnen in einer neuen Sonderausgabe, wie Sie hier lückenlos dokumentieren und sicher abrechnen. 10 Praxisfälle bieten konkrete Handlungsanleitungen zur schnellen und einfachen Umsetzung.
Aktuelles Abrechnungswissen ist entscheidend für den wirtschaftlichen Erfolg Ihrer Praxis. Doch hier den Überblick zu behalten, kostet viel Zeit. Dental-Betriebswirtin und ZMV Birgit Sayn frischt Ihr Wissen einmal im Quartal auf. In nur 2 Stunden am PC zeigt sie Ihnen die Möglichkeiten und Grenzen von BEMA und GOZ anhand von nachvollziehbaren Beispielfällen aus der Praxis auf.
Zahnimplantate zählen grundsätzlich nicht zum Sachleistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Der vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beschlossene Katalog von Ausnahmeindikationen ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts eng auszulegen, Wie streng die Rechtsprechung insofern ist, zeigt eine Entscheidung des Landessozialgerichts (LSG) Nordrhein-Westfalen (Az. L 5 KR 739/22). Eine ausführliche Fallbesprechung finden Sie online unter Abruf-Nr. 50071081 .