Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hat mit Urteil vom 13. März 2014 (Az. L 16 KR 597/13; Abruf-Nr. 141909 ) entschieden, dass eine 32-jährige Patientin keinen Anspruch auf eine Erstattung der ihr für eine Behandlung im Rahmen der CMD-Kieferorthopädie entstandenen Kosten hat.
Seit Novellierung der GOZ zum 1. Januar 2012 vertreten Kostenerstatter wieder vermehrt die Auffassung, die Trepanation nach Nr. 2390 sei neben den Leistungen nach den Nrn. 2410 (Wurzelkanalaufbereitung) und 2440 ...
Die Verschlüsselung der Zahnarztnummer durch die KZV bei der Übersendung der Abrechnungsdaten an die Krankenkassen ist nicht zulässig. Zu diesem Urteil kam das Bundessozialgericht (BSG) am 2. April 2014 (Az.
Die Kassenärztliche Vereinigung darf nicht das Honorar wegen Verstoßes gegen die Fortbildungspflicht aus § 95d SGB V kürzen, wenn die Ärztekammer wegen Überlastung nicht rechtzeitig das Zertifikat ausstellt ( Sozialgericht Düsseldorf 22. Januar 2014, S 2 KA 1/12).
Eine berufsgerichtliche Entscheidung, mit der besonders schwerwiegende berufsrechtliche Verfehlungen sanktioniert werden, darf auf entsprechender gesetzlicher Grundlage kraft richterlicher Anordnung auch ...
München, 2. April 2014 - Das Bundessozialgericht (BSG) hat heute entschieden, dass die Verschlüsselung der Zahnarztnummer bei der Übersendung der Abrechnungsdaten an die Krankenkassen nicht zulässig ist.
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Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) hatte bereits im Februar 2014 eine rechtliche Ausarbeitung vorgelegt, wonach Besuchsgebühren nach den BEMA-Nrn. 171a und b und damit im Zusammenhang erbrachte Leistungen budgetfrei sein müssen. In einem weiteren Rundschreiben an die KZVen vom 24. März 2014 kommt sie aktuell auch für die neuen Leistungen nach den Nrn. 172, 154, 155 und 182, die im Rahmen eines Kooperationsvertrags nach § 119b SGB V erbracht und abgerechnet werden, zu demselben Ergebnis.