25.04.2017 · Fachbeitrag aus AAZ · Aktuelle Rechtsprechung
Die KZV Berlin hatte bei einem Zahnarzt u. a. sachlich-rechnerische Richtigstellungen beim ausführlichen Befundbericht gemäß der BEMA-Nr. Ä75 (EDV-Nr. 7750) vorgenommen und stattdessen die Nr. Ä70 (Kurze Bescheinigung/Zeugnis/AU-Bescheinigung) angesetzt. In diesem Punkt hatte der Zahnarzt mit seiner Klage Erfolg: Nach Auffassung des Sozialgerichts (SG) Berlin hat die KZV ihre Anforderungen an die Abrechnung der Nr. Ä75 überspannt (Urteil vom 22.02.2017, Az. S 83 KA 333/13, Abruf-Nr. ...
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25.04.2017 · Fachbeitrag aus AAZ · Aktuelle Rechtsprechung
Ein Zahnarzt verliert seine Honoraransprüche, wenn der von ihm angefertigte Zahnersatz für den Patienten vollkommen unbrauchbar ist und daher neu hergestellt werden muss. Doch wann ist ein Langzeitprovisorium, das ja nur vorübergehend eingesetzt wird, als unbrauchbar und wertlos anzusehen? In einem aktuellen Fall kam Oberlandesgericht (OLG) München zum Ergebnis, dass der Honoraranspruch verloren geht, wenn das Langzeitprovisorium nach zwei Monaten Tragedauer nicht mehr brauchbar ist (Urteil ...
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25.04.2017 · Fachbeitrag aus AAZ · Kassenabrechnung
Wenn in einem Behandlungsfall nicht alle Befunde versorgt werden können, führt das zum Abbruch der Behandlung. Die Festzuschüsse müssen nach Befundklasse 8 abgerechnet werden. In diesem Beitrag werden die Hintergründe dargelegt und es wird außerdem erläutert, was beim Ausfüllen des BEMA-HKP sowie den Befundklassen 8.1 und 8.2 zu beachten ist.
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25.04.2017 · Fachbeitrag aus AAZ · Privatliquidation
Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) hat am 31.03.2017 über ihren „GOZ- Informationsletter“ mitgeteilt, dass wiederum eine neue Fassung ihres GOZ-Kommentars vorliegt. Diesmal betreffen die Änderungen vor allem Nachkontrollen bzw. Nachbehandlungen nach chirurgischen Eingriffen. AAZ stellt die wichtigsten Änderungen dar und erläutert sie.
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25.04.2017 · Fachbeitrag aus AAZ · Aktuelle Rechtsprechung
Was passiert mit Geldern aus Honorarkürzungen, die Vertrags(zahn)ärzten auferlegt werden, wenn sie ihre in § 95 SGB V geregelte Fortbildungspflicht nicht erfüllen? Mit Urteil vom 08.03.2017 (Az. L 11 KA 21/15) hat das Landessozialgericht (LSG) NRW entschieden, dass diese Gelder nicht den Krankenkassen zustehen. Damit verbleiben sie bei den jeweiligen KZVen und können für die Vertrags(zahn)ärzteschaft eingesetzt werden. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
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25.04.2017 · Fachbeitrag aus AAZ · Privatliquidation
Es kommt vor, dass private Krankenversicherungen die Leistungen einer Wurzelbehandlung nur zu einem reduzierten prozentualen Anteil erstatten, wenn die Behandlung als vorbereitende Maßnahme vor der Kronenpräparation erfolgt. Sie argumentieren, unter dieser Voraussetzung würde dann der Zahnersatztarif gelten. Der AAZ-Redaktion wurde z. B. ein Fall mitgeteilt, in dem die Versicherung lediglich 60 Prozent erstattete. Wie kann man dem Patienten helfen, um eine vollständige Erstattung zu ...
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25.04.2017 · Fachbeitrag aus AAZ · Zahnersatz
Frage: „Bitte teilen Sie mir mit, welche aktuellen Aufbewahrungsfristen für Modelle gelten, die bei der Erstellung von Zahnersatz anfallen. Ich finde in der KZBV-Literatur leider immer nur die Angaben über die 7b-Planungsmodelle. Ich brauche Klarheit über diese Arbeitsmodelle, weil unser Lagerraum aus allen Nähten platzt.“
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25.04.2017 · Fachbeitrag aus AAZ · Privatliquidation
Frage: „ Die private Krankenversicherung hat nach Vorlage des Kostenvoranschlags einer Kostenübernahme ohne Einschränkung zugestimmt. Nachdem wir die Rechnung eingereicht haben, verweigert sie jedoch die vollständige Kostenübernahme mit folgendem Hinweis: ‚Kosten für die Zahnbehandlung naher Angehöriger werden nicht erstattet.‘ – Müssen wir das unter den gegebenen Voraussetzungen so akzeptieren?“
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25.04.2017 · Fachbeitrag aus AAZ · Laborabrechnung
Frage: „ Wir haben ein Praxislabor. Können wir höhere Preise für Laborzähne an unsere Patienten weitergeben als wir bezahlt haben? Wie sieht das rechtlich aus?“
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25.04.2017 · Fachbeitrag aus AAZ · Abrechnung
Frage: „In AAZ 09/2014, Seite 6 ff., haben Sie beispielhaft u. a. auch über die Revision einer Wurzelfüllung als Privatleistung berichtet (Befund 43, 45 kariös, insuffiziente Brücke; apikale Veränderung an 43 bei nicht randständig vorhandener Wurzelfüllung). Was würde gelten, wenn bei insuffizienter Brücke anstatt des 43 der 41 revidiert werden müsste, also die Abrechnung auf Basis des folgenden Befundes erfolgt: Ist die Revision in diesem Fall Kassenleistung?“
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