25.01.2017 · Fachbeitrag aus AAZ · Provisorischer Zahnersatz
Zu welchem Zeitpunkt darf ein provisorisch bzw. probatorisch eingegliederter Zahnersatz (ZE) gegenüber der Krankenkasse abgerechnet werden? Zu dieser Frage hat sich die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) auf Anfrage einer KZV am 13.01.2017 positioniert und genau differenziert, um diese im Rahmen eines Rechtsstreits zu unterstützen. Die Frage ist relevant für den Zahnarzt, weil er grundsätzlich erst mit der vollständigen Leistungserbringung einen Vergütungsanspruch erwirbt.
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25.01.2017 · Fachbeitrag aus AAZ · Aktuelle Rechtsprechung
Versicherte der GKV sind verpflichtet, dem behandelnden Vertrags(zahn)arzt vor Behandlungsbeginn die elektronische Gesundheitskarte (eGK) auszuhändigen, um so die Behandlungsberechtigung nachzuweisen. Das Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung bedeute nicht, dass Kassenpatienten einen Anspruch darauf haben, von der Verwendung der eGK befreit zu werden. So hat das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg mit rechtskräftigem Urteil vom 21.06.2016 entschieden (Az. L 11 KR 2510/15).
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25.01.2017 · Fachbeitrag aus AAZ · Aktuelle Rechtsprechung
Eine Rechnung über ärztliche Leistungen wird regelmäßig nicht fällig, wenn diese nicht den Anforderungen der GOÄ entspricht. So hat das Landgericht (LG) Hamburg am 29.06.2016 entschieden (Az. 332 S 61/14, Abruf-Nr. 191422). Das Urteil ist zwar zu einem Fall aus dem ärztlichen Bereich ergangen, es betrifft jedoch auch Zahnärzte, da die Anforderungen an die Fälligkeit einer privatärztlichen Liquidation, die sich in § 12 Abs. 2 bis 4 GOÄ befinden, in der GOZ in § 10 Abs. 2 bis 4 GOZ ...
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25.01.2017 · Fachbeitrag aus AAZ · KZBV-Statistik
Jüngst hat die KZBV ihr „Jahrbuch 2016“ veröffentlicht. Neben den wirtschaftlichen Rahmendaten der Zahnarztpraxen und Krankenkassen enthält das Jahrbuch Abrechnungsstatistiken, die auf Grundlage von Daten aus den einzelnen KZVen aus 2015 erstellt wurden, sowie eine GOZ-Analyse. Es bietet sich an, diese Daten mit denen der eigenen Zahnarztpraxis zu vergleichen – und ggf. Rückschlüsse für das eigene Abrechnungsverhalten zu ziehen.
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25.01.2017 · Fachbeitrag aus AAZ · BEMA-HKP
Der Zahnarzt muss im Zusammenhang mit der Erstellung von Heil- und Kostenplänen (HKP) viele Details beachten. In Teil 4 dieser Beitragsserie geht es um die Regelungen zur Genehmigung von HKPs in Sonderfällen wie Notfallbehandlungen oder Behandlungen im Ausland, bei Kostenerstattungspatienten und Basistarifversicherten sowie bei Behandlungsabbruch bzw. wenn der Patient seinen Zahnarzt wechselt.
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25.01.2017 · Fachbeitrag aus AAZ · Kassenabrechnung
In der GOZ und auch im BEMA gibt es Leistungen, die nicht immer abrechnungsfähig sind, da die Abrechnung durch Zeitintervalle beschränkt ist. Doch welche sind dies und wie lauten die zeitlichen Beschränkungen konkret?
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25.01.2017 · Fachbeitrag aus AAZ · Kassenabrechnung
Frage: „Ich habe eine Frage zur Abrechnung einer Amalgamfüllung. Unsere Chefin war kürzlich auf einer Weiterbildung und sagte uns hinterher, dass die BEMA-Nrn. 13a-d (F1-F4) erst in der Sitzung abgerechnet werden können, wenn die Füllung poliert wird. Wir kannten das so nicht und haben die Flächen immer dann abgerechnet, wenn wir die Füllung legen. Lagen wir da all die Jahre falsch?“
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25.01.2017 · Fachbeitrag aus AAZ · Kassenabrechnung
Frage: „ Ein Sekundärteleskop ist abgebrochen. Wir verblocken es mit Kunststoff mit der Prothese und geben es so ins Labor? Was berechne ich?“
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25.01.2017 · Fachbeitrag aus AAZ · Festsitzender Zahnersatz
In unserer in loser Folge erscheinenden Reihe mit nicht alltäglichen Praxisfällen geht es heute um ein Beispiel zur Abrechnung von Vollkeramikteilkronen im CAD/CAM-Verfahren. Die Präparationsabformung erfolgt im Rahmen dieser Versorgung nicht auf konventionelle Art, sondern es wird optisch-elektronisch abgeformt.
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11.01.2017 · Nachricht aus AAZ · Honorarrecht
Jeder Arzt ist zur peinlich genauen Abrechnung der eigenen Leistung verpflichtet. Wer das Abrechnen der eigenen Leistung einem Dritten überlässt (z. B. BAG-Mitgesellschafter, Ehepartner), ist verpflichtet zu überwachen, dass gegen diesen Grundsatz nicht verstoßen wird. Ein möglicherweise bestehendes besonderes Vertrauensverhältnis – sei es wegen einer Lebensgemeinschaft oder sonstiger freundschaftlicher oder verwandtschaftlicher Beziehungen – ändert daran nichts (BSG 28.09.16, B 6 KA ...
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