19.12.2019 · Fachbeitrag aus AAZ · Praxisfall
Wenn durch die geschlossene PAR-Therapie kein ausreichendes Ausheilen der Entzündung erreicht wurde und weiterhin tiefe Zahnfleischtaschen bestehen, so ist unter Umständen im Anschluss daran eine Lappen-OP im Sinne einer offenen PAR-Therapie notwendig. Dieser Praxisfall erklärt die Abrechnung der offenen PAR-Therapie und gibt Hinweise zur Berechnung zusätzlicher Leistungen.
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12.12.2019 · Fachbeitrag aus AAZ · Begleitleistungen
Bei den vertragszahnärztlichen Leistungen ist üblicherweise klar geregelt, über welchen Leistungsbereich diese jeweils abzurechnen sind. Das trifft insbesondere für kieferorthopädische Leistungen, prothetische Versorgungen oder auch die Leistungen bei der parodontal-chirurgischen Behandlung zu. Für die konservierend-chirurgischen Begleitleistungen stellt sich jedoch gelegentlich die Frage, wie diese richtig zuzuordnen sind.
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04.12.2019 · Nachricht aus AAZ · Vergütung Zahnersatz
In einer Pressemitteilung vom 04.12.2019 informiert die KZBV über den Abschluss der Punktwert-Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband bei Zahnersatz und Zahnkronen: Demnach erhöht sich der Punktwert für das Jahr 2020 um 3,0 Prozent im Vergleich zum aktuellen Wert. Dieses Ergebnis wertet die KZBV als Erfolg.
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27.11.2019 · Fachbeitrag aus AAZ · Wirtschaftlichkeitsprüfung
Frage: „Sind mit ‚ZE‘ gekennzeichnete Zahnersatz-Begleitleistungen wie ViPr (BEMA Nr. 8.), bMF (BEMA-Nr. 12) oder Exc1 (BEMA-Nr. 49) Teil der 100-Fall-Statistik? Müssen diese Leistungen bei einer Überprüfung der Wirtschaftlichkeit im konservierend-chirurgischen Bereich herausgerechnet werden?“
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25.11.2019 · Fachbeitrag aus AAZ · Privatleistungen
Gesetzlich versicherte Patienten haben Anspruch auf eine gute, den aktuellen (zahn-)medizinischen Erkenntnissen entsprechende Versorgung, die aber gleichzeitig dem Wirtschaftlichkeitsgebot zu genügen hat. In diesem Spannungsfeld muss der Zahnarzt regelm äßig beurteilen, wann die Grenze zwischen Leistungsanspruch des GKV-Patienten und darüber hinausgehenden Therapiealternativen überschritten wird. Doch wann sind private Zusatzleistungen möglich, wo liegen die Grenzen? Antworten darauf ...
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25.11.2019 · Fachbeitrag aus AAZ · Wirtschaftlichkeitsprüfung
Die Prüfgremien können in Wirtschaftlichkeitsprüfungen im Rahmen ihrer „Annexkompetenz“ (siehe AAZ 06/2019, Seite 2 ff.) sachlich-rechnerische Berichtigungen vornehmen. Deshalb ist es wichtig, durch konsequentes Anwenden der Abrechnungsbestimmungen Prüfverfahren zu vermeiden. AAZ führt die Serie mit den häufigsten Beanstandungen von Prüfgremien zur Abrechnung der Behandlung von überempfindlichen Zähnen nach der BEMA-Nr. 10 (üZ), der Stiftverankerung einer Füllung nach BEMA-Nr.
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25.11.2019 · Fachbeitrag aus AAZ · Regresse
Grundsätzlich bestehen zwischen Vertragszahnärzten und Krankenkassen keine rechtlichen Beziehungen. Daher dürfen die Krankenkassen auch im Fall von Falschabrechnungen des Zahnarztes keine Regresse direkt gegen ihn erheben. Nach einem Urteil des Sozialgerichts (SG) Düsseldorf gilt dies auch dann, wenn die Falschabrechnungen Privatleistungen betreffen, die die Krankenkasse ihren Mitgliedern aufgrund ihrer Satzung gewährt (SG Düsseldorf, Urteil vom 24.04.2019, Az. S 2 KA 138/18, Urteil unter ...
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25.11.2019 · Fachbeitrag aus AAZ · Kassenabrechnung
Frage: „Ich habe eine Frage zur Abrechnung der Schienung nach Nr. Ä2697 (Anlegen von Drahtligaturen, Drahthäkchen oder dergleichen). Rechne ich die, wenn ich Draht verwende, nur ab, falls der GKV-Patient gestürzt ist? Könnten Sie erläutern, wann ich die K4 (Interdentalräume mit Kst in Säureätztechnik) verwende und wann die Ä2697?“
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25.11.2019 · Fachbeitrag aus AAZ · Privatliquidation
Frage: „In dem Beitrag ‚Zahnentfernung durch Extraktion oder Osteotomie‘ in AAZ 10/19, Seite 6 ff., schreiben Sie, dass für die Berechnung der Nr. 3030 GOZ die Bildung eines Mucoperiostlappens erforderlich sei. Der BZÄK-Kommentar sagt zur Nr. 3030 unter anderem aber Folgendes: ‚Die Leistung erfordert nicht zwingend die Bildung eines Mucoperiostlappens.‘ Wie ist das aus Ihrer Sicht zu verstehen?“
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25.11.2019 · Fachbeitrag aus AAZ · Praxisfall
Bei der Behandlung von Parodontopathien gibt es eine Reihe von ergänzenden Therapiemöglichkeiten, die nur zum Teil durch die gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen werden. Dieser Praxisfall gibt Aufschluss über die Berechnung der PAR-Therapie als vertragszahnärztliche Leistung und zusätzliche – privat zu vereinbarende – ergänzende Therapiemöglichkeiten.
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