22.02.2018 · Fachbeitrag aus AAZ · Wirtschaftlichkeit
Interimsprothesen und generell alle prothetischen Maßnahmen müssen vor Beginn durch die Krankenkasse genehmigt werden. Das gilt auch für Reparaturen bei Patienten, die Anspruch auf eine Härtefallgenehmigung haben. Tatsächlich beginnen aber immer noch viele Praxen vor der Genehmigung mit der Zahnersatz-Behandlung – insbesondere bei Interimsversorgungen (Ausnahme Festzuschuss 5.1/KZV Bayern). Damit gehen die Praxen aber ein hohes Risiko ein, von der Krankenkasse in Regress genommen zu ...
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22.02.2018 · Fachbeitrag aus AAZ · Aktuelle Rechtsprechung
Erfreuliche Entscheidung des Amtsgerichts (AG) Bielefeld: Das Gericht verurteilte einen Patienten, der erst am Tag der vereinbarten umfangreichen zahnärztlichen Behandlung den Termin absagte, eine Ausfallhonorars in Höhe von 375 Euro zu zahlen (AG, Urteil vom 10.02.2017, Az. 411 C 3/17, Abruf-Nr. 199551 ). Der Zahnarzt hatte 195 Minuten für den Termin reserviert, entgangenes Honorar erhielt er für 80 Minuten.
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22.02.2018 · Fachbeitrag aus AAZ · Telematik
Laut aktuellen Mitteilungen der KZBV und der KZVen müssen Praxen ihre Praxisverwaltungssysteme (PVS) im Laufe dieses Jahres so erweitern bzw. umstellen, dass eine Online-Prüfung der Versichertenstammdaten (VSD) möglich wird. Damit stellt sich in der Zahnarztpraxis auch die Frage, ob bzw. wie die Ergebnisse der Online-Prüfung an die KZV zu übermitteln sind und ob sich durch die Übermittlung die Abrechnung gegenüber der KZV inhaltlich etwas ändert. Damit befasst sich dieser Beitrag.
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22.02.2018 · Fachbeitrag aus AAZ · Faktorerhöhungen
Zahnärzte sollten sich nicht scheuen, bei besonders aufwendigen Behandlungen auch mal höhere Multiplikatoren zu wählen als den 3,5-fachen Satz. Sind diese angemessen, so bestehen vor Gericht gute Chancen, den Honoraranspruch durchzusetzen. Dies zeigt eine aktuelle Entscheidung des Landgerichts (LG) München: Das Gericht verurteilte eine private Versicherung zur Zahlung von über 7.000 Euro an die klagende Patientin (Beschluss vom 14.11.2017, Az. 26 O 16356/15, Abruf-Nr. 198364 ).
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22.02.2018 · Fachbeitrag aus AAZ · Materialkosten
Bei der Abrechnung von Materialkosten gibt es nach wie vor Unsicherheiten. Vor allem ist die Unzumutbarkeitsgrenze aufgrund des BGH-Urteils oft nicht bekannt. Daher befasst sich der Beitrag mit dieser Thematik.
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22.02.2018 · Fachbeitrag aus AAZ · BG/UV-Abrechnung
Werden Versicherte aufgrund eines Unfalls in der Zahnarztpraxis behandelt, so wird über den Unfallversicherungsträger nach dem „Gebührenverzeichnis Versorgung der Unfallverletzten und Berufserkrankten mit Zahnersatz und Zahnkronen“ – kurz BU – abgerechnet. Die Gebühren sind allerdings niedriger als in der GOZ. Regelmäßig stellt sich daher die Frage, unter welchen Umständen dem Patienten Mehrkosten im Zusammenhang mit Zahnersatz in Rechnung gestellt werden können.
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22.02.2018 · Fachbeitrag aus AAZ · Privatliquidation
Frage: „Können Sie auf Ihre Homepage ein Musterformular einstellen, wenn ein Privatpatient keinen Kostenvoranschlag wünscht.“
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22.02.2018 · Fachbeitrag aus AAZ · Praxisfall
Im Praxisalltag erlebt man es sehr häufig, dass Leistungen durch die Beihilfe nicht erstattet werden. Automatisch durch die Praxissoftware vorgeschlagene und allgemeine Formulierungen für Begründungen halten den Vorgaben des § 5 Abs. 2 GOZ oft nicht stand. Es ist daher empfehlenswert, die Begründungen immer zu individualisieren und die jeweiligen Besonderheiten der Behandlung genau zu erläutern. In diesem Praxisfall erhalten Sie Lösungen, wie Sie bei einer schwierigen prothetischen ...
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22.02.2018 · Fachbeitrag aus AAZ · Abrechnung
Frage: „ Eine gesetzlich versicherte Patientin hat zum Interimsersatz eine Valplast-Prothese (44-47) bekommen. Abgerechnet haben wir dies analog nach GOZ. Wie rechne ich das Entfernen von Druckstellen korrekt ab?“
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20.02.2018 · Nachricht aus AAZ · Aktuelle Rechtsprechung
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 20.02.2018 (Az. VI ZR 30/17) entschieden, dass das Ärztebewertungsportal Jameda das Profil einer Kölner Dermatologin vollständig löschen muss. Die Richter begründeten ihr Urteil damit, dass in diesem Fall das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung der Ärztin das Recht des Bewertungsportals auf Meinungs- und Medienfreiheit überwiege.
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