22.03.2018 · Fachbeitrag aus AAZ · Kassenabrechnung
Frage: „ Ist es gestattet, die Ä1 und die 01 in einem Quartal abzurechnen? Beispiel: Was gilt, wenn der Patient zur Schmerzbehandlung in die Praxis kommt (Ä1, ViPr, 36 F3) und im gleichen Quartal noch zu einem Vorsorgetermin (01, Zst usw.) erscheint? Und wie verhält es sich beim offiziellen Schmerz-/Notdienst? Welche Abrechnung ist gestattet: Ä1+03 oder 01+03?“
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22.02.2018 · Fachbeitrag aus AAZ · KFO-Abrechnung
Frage: „ Wie rechne ich die kieferorthopädische Extrusion eines Zahns ab, der durch diese Maßnahme dann lege artis nach Wurzelkanalbehandlung (WKB) und Stift mit einer Krone versorgt werden kann?“
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22.02.2018 · Fachbeitrag aus AAZ · Abrechnung Zahntechnik
In den letzten Jahren haben die Probleme mit nicht korrekt erstellten Fremdlaborrechnungen enorm zugenommen. Das Gefühl, dass Dentallabore die Zusammenhänge von BEL, BEB, Regelversorgung, gleichartigen und andersartigen Versorgungen nicht zuzuordnen wissen, verstärkt sich immer mehr. Sicher ist es nicht einfach, hier den Durchblick zu behalten. Doch was kann die Zahnarztpraxis dazu beitragen, dass sich das Problem entschärft?
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22.02.2018 · Fachbeitrag aus AAZ · Abrechnungsstatistik BZÄK
Mit ihren 15 umsatzstärksten Leistungen erwirtschaften Zahnärzte knapp 52 Prozent ihrer gesamten Privatumsätze. Dies ist eines der Ergebnisse, die dem jüngst herausgegebenen „Statistischen Jahrbuch 2016/2017“ der Bundeszahnärztekammer zu entnehmen sind. Das Buch enthält u. a. eine „GOZ-Analyse“, in der alle privatzahnärztlichen Leistungen mit ihren Umsatzanteilen aufgeführt sind. Hier die 15 umsatzstärksten Leistungen:
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22.02.2018 · Fachbeitrag aus AAZ · Wirtschaftlichkeit
Interimsprothesen und generell alle prothetischen Maßnahmen müssen vor Beginn durch die Krankenkasse genehmigt werden. Das gilt auch für Reparaturen bei Patienten, die Anspruch auf eine Härtefallgenehmigung haben. Tatsächlich beginnen aber immer noch viele Praxen vor der Genehmigung mit der Zahnersatz-Behandlung – insbesondere bei Interimsversorgungen (Ausnahme Festzuschuss 5.1/KZV Bayern). Damit gehen die Praxen aber ein hohes Risiko ein, von der Krankenkasse in Regress genommen zu ...
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22.02.2018 · Fachbeitrag aus AAZ · Aktuelle Rechtsprechung
Erfreuliche Entscheidung des Amtsgerichts (AG) Bielefeld: Das Gericht verurteilte einen Patienten, der erst am Tag der vereinbarten umfangreichen zahnärztlichen Behandlung den Termin absagte, eine Ausfallhonorars in Höhe von 375 Euro zu zahlen (AG, Urteil vom 10.02.2017, Az. 411 C 3/17, Abruf-Nr. 199551 ). Der Zahnarzt hatte 195 Minuten für den Termin reserviert, entgangenes Honorar erhielt er für 80 Minuten.
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22.02.2018 · Fachbeitrag aus AAZ · Telematik
Laut aktuellen Mitteilungen der KZBV und der KZVen müssen Praxen ihre Praxisverwaltungssysteme (PVS) im Laufe dieses Jahres so erweitern bzw. umstellen, dass eine Online-Prüfung der Versichertenstammdaten (VSD) möglich wird. Damit stellt sich in der Zahnarztpraxis auch die Frage, ob bzw. wie die Ergebnisse der Online-Prüfung an die KZV zu übermitteln sind und ob sich durch die Übermittlung die Abrechnung gegenüber der KZV inhaltlich etwas ändert. Damit befasst sich dieser Beitrag.
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22.02.2018 · Fachbeitrag aus AAZ · Faktorerhöhungen
Zahnärzte sollten sich nicht scheuen, bei besonders aufwendigen Behandlungen auch mal höhere Multiplikatoren zu wählen als den 3,5-fachen Satz. Sind diese angemessen, so bestehen vor Gericht gute Chancen, den Honoraranspruch durchzusetzen. Dies zeigt eine aktuelle Entscheidung des Landgerichts (LG) München: Das Gericht verurteilte eine private Versicherung zur Zahlung von über 7.000 Euro an die klagende Patientin (Beschluss vom 14.11.2017, Az. 26 O 16356/15, Abruf-Nr. 198364 ).
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22.02.2018 · Fachbeitrag aus AAZ · Materialkosten
Bei der Abrechnung von Materialkosten gibt es nach wie vor Unsicherheiten. Vor allem ist die Unzumutbarkeitsgrenze aufgrund des BGH-Urteils oft nicht bekannt. Daher befasst sich der Beitrag mit dieser Thematik.
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22.02.2018 · Fachbeitrag aus AAZ · BG/UV-Abrechnung
Werden Versicherte aufgrund eines Unfalls in der Zahnarztpraxis behandelt, so wird über den Unfallversicherungsträger nach dem „Gebührenverzeichnis Versorgung der Unfallverletzten und Berufserkrankten mit Zahnersatz und Zahnkronen“ – kurz BU – abgerechnet. Die Gebühren sind allerdings niedriger als in der GOZ. Regelmäßig stellt sich daher die Frage, unter welchen Umständen dem Patienten Mehrkosten im Zusammenhang mit Zahnersatz in Rechnung gestellt werden können.
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