· Fachbeitrag · EDV
Geld zurück bei GEZ-Gebühren für den gewerblich genutzten Heimcomputer
| Laut Bundesverwaltungsgericht müssen Freiberufler neben den GEZ-Gebühren für herkömmliche Rundfunkgeräte keine zusätzlichen Abgaben mehr für einen (internetfähigen) PC bezahlen, den sie zu Hause beruflich nutzen (Urteile vom 17.8.2011, Az: 6 C 15.10, 6 C 45.10, 6 C 20.11, Abruf-Nr: 112838 ). |
Nach dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag muss für neuartige Rundfunkgeräte (zum Beispiel Computer, die Rundfunkprogramme ausschließlich über Internetangebote wiedergeben können) im nicht ausschließlich privaten Bereich keine Rundfunkgebühr entrichtet werden. Der Nutzer kann sich auf eine Gebührenbefreiung für Zweitgeräte berufen, sofern er auf demselben Grundstück bzw. in derselben Wohnung andere empfangsbereite Rundfunkgeräte bereithält. Denn zum einen sind solche neuartigen Rundfunkempfangsgeräte häufig tragbar und lassen sich keinen bestimmten Räumlichkeiten fest zuordnen; zum anderen dienen sie eher als Arbeitsmittel und nicht zum Rundfunkempfang.