20.06.2018 · Fachbeitrag ·
Datenschutz
Eine Apothekenbroschüre oder -homepage wird erst durch Fotos lebendig. Also ist es kein Wunder, dass der Apothekenleiter seine Mitarbeiter dazu bewegen möchte, „Gesicht zu zeigen“. Der wichtigste Grundsatz dabei ist, dass jegliche Nutzung von Mitarbeiterfotos der ausdrücklichen Einwilligung der Betroffenen bedarf. Das Kunsturheberrechtsgesetz (KunstUrhG) stellt unmissverständlich klar, dass Bildnisse nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden dürfen.
11.06.2018 · Fachbeitrag ·
Wettbewerbsrecht
Das Kammergericht (KG) Berlin hat dem schon entschieden geglaubten Streit um die Zulässigkeit von Rx-Boni neues Leben eingehaucht und diese in begrenztem Umfang zugelassen (Urteil vom 13.03.2018, Az. 5 U 97/15, Urteil ...
07.06.2018 · Fachbeitrag ·
Haftungsrecht
Die Abgabe von Medikamenten ist eine Kernaufgabe des Apothekers. Dabei trägt er eine sehr große Verantwortung, deren Verletzung zu einer zivilrechtlichen Haftung gegenüber dem Patienten führen kann.
31.05.2018 · Fachbeitrag ·
Apothekenrecht
Bei der Beurteilung der Gleichwertigkeit zweier sich bewerbender Apotheken auf eine Rezeptsammelstelle ist allein darauf abzustellen, ob eine Erreichbarkeit des Rezeptsammelstellenortes auf dem direkten Weg möglich ist (Verwaltungsgericht [VG Halle], Urteil vom 24.07.2017, Az. 6 A 143/16 HAL, Abruf-Nr. 200671 ).
22.05.2018 · Fachbeitrag ·
Datenschutz
Hand aufs Herz: Wie gut ist Ihre Apotheke auf die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der EU eingestellt, die seit dem 25.05.2018 ihre volle Wirkung entfaltet? Und haben Sie auch an die Auftragsdatenverarbeitung ...
17.05.2018 · Fachbeitrag ·
Mietrecht, Teil 2
Im Handel erhältliche Formulare eignen sich nur bedingt als Grundlage für ein Apothekenraummietverhältnis, weil sie den apothekenspezifischen Aspekten i. d. R. nicht Rechnung tragen. Besser ist es, selbst einen ...
16.05.2018 · Nachricht · Strafrecht
Viele Handlungen, die mittels § 299a und § 299b Strafgesetzbuch ins Visier des Strafrechts genommen werden, wurden auch davor schon als berufs- oder wettbewerbswidrig eingestuft. Apotheker und andere Heilberufler müssen jetzt aber noch vorsichtiger agieren, um keine (straf-)rechtlichen Risiken einzugehen. Zu den besonders zu beachtenden Gestaltungen in diesem Zusammenhang gehören Investitionszuschüsse.
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