07.12.2022 · Fachbeitrag aus AH · Apothekervergütung
Verschreibt der Arzt ein Arzneimittel, das nicht mehr vertrieben wird, ist es dem Apotheker nicht möglich, das verordnete Arzneimittel abzugeben. Stattdessen muss – abhängig von der konkreten Fallkonstellation und ggf. in Rücksprache mit dem Arzt – nach Alternativen gesucht werden. Um hierbei Retaxationen vorzubeugen, ist es wichtig, dass der Apotheker weiß, was zu tun ist.
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06.12.2022 · Nachricht aus AH · Arzneimittelversorgung
Das Deutsche Arzneiprüfungsinstitut e.V. (DAPI) hat basierend auf seiner Datenbank mit Arzneimittelabrechnungsdaten die Anzahl an in öffentlichen Apotheken abgegebenen Packungen von Paxlovid® und Lagevrio® zulasten des Bundesamts für Soziale Sicherung (BAS) im Zeitraum Januar bis September 2022 ermittelt. Insgesamt wurden in den ersten drei Quartalen knapp 92.000 Packungen der beiden COVID-19-Arzneimittel abgegeben, rund 21.700 von Lagevrio® und 70.300 von Paxlovid®.
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01.12.2022 · Fachbeitrag aus AH · Arzneimittelversorgung
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) entschied am 29.09.2022 (Az. 1 BvR 2380/21 und 1 BvR 2449/21), dass der Tierarztvorbehalt für die Anwendung nicht verschreibungspflichtiger, jedoch registrierter Humanhomöopathika bei Tieren, die nicht zur Lebensmittelgewinnung dienen, verfassungswidrig ist, da er gegen Art. 2 Abs. 1 und Art. 12 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) verstößt. Somit dürfen Haustiere ab sofort wieder ohne tierärztliches Rezept mit bestimmten homöopathischen Mitteln versorgt ...
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30.11.2022 · Fachbeitrag aus AH · Hilfsmittelversorgung
Seit dem 01.11.2022 gelten die aktualisierten Anlagen 7 (Gehhilfen) und 10 (lymphatische Kompression) zum Hilfsmittelversorgungsvertrag der Knappschaft und der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG). Es ist kein erneuter Beitritt notwendig.
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29.11.2022 · Fachbeitrag aus AH · Sonderzahlungen
Auch Angestellte in Apotheken sind durch die anhaltend hohe Inflation stark belastet. Um sie zu unterstützen, können Apotheker ihnen bis zu 3.000 Euro vollkommen frei von Steuern und Sozialabgaben zahlen. Von der Inflationsausgleichsprämie profitieren sowohl die Arbeitnehmer durch den Zufluss „brutto wie netto“ als auch die Apotheker durch die entfallenden Sozialabgaben und eine höhere Mitarbeitermotivation.
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25.11.2022 · Fachbeitrag aus AH · Arzneimittelabgabe
Arzneimittel, bei deren Anwendung eine Erhöhung der Lebensqualität im Vordergrund steht (sogenannte Lifestyle-Medikamente), dürfen gemäß § 34 Abs. 1 S. 7 Sozialgesetzbuch (SGB) V nicht zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verordnet werden. Zu den Lifestyle-Medikamenten zählen Appetitzügler, Abmagerungsmittel sowie Arzneimittel zur Raucherentwöhnung, zur Verbesserung des Haarwuchses, zur Behandlung der erektilen Dysfunktion oder zur Steigerung der sexuellen Potenz. AH ...
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25.11.2022 · Fachbeitrag aus AH · Arzneimittel-Abrechnung
Im Fall der Insolvenz von Abrechnungszentren können sich aufgrund verschiedener Abrechnungsmodelle auch unterschiedliche Folgen für noch ausstehende Forderungen von Apotheken ergeben. AH gibt einen Überblick, welche Absicherungsmöglichkeiten für diese Forderungen bestehen.
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24.11.2022 · Fachbeitrag aus AH · Klimaschutz in der Apotheke, Teil 8
Das Interesse von Verbrauchern und Unternehmen an energieeffizienten Gebäuden mit Wärme und Strom aus regenerativen Quellen steigt. Auf der anderen Seite verhindern Lieferengpässe und der Fachkräftemangel, dass Fotovoltaikanlagen installiert, Dächer, Wände und Kellerdecken gedämmt, undichte Fenster und Türen ausgetauscht sowie Luft-Wärme-Pumpen zügig eingebaut werden. Wer seine Apotheke in diesem Spannungsfeld klimaneutral umbauen möchte, braucht einen langen Atem.
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23.11.2022 · Nachricht aus AH · Gesetzgebung
Das „Gesetz zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung“ (GKV-Finanzstabilisierungsgesetz) wurde am 20.10.2022 vom Bundestag verabschiedet, am 28.10.2022 vom Bundesrat gebilligt und am 11.11.2022 im Bundesgesetzblatt verkündet.
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22.11.2022 · Fachbeitrag aus AH · Steuergestaltung
Privat kranken- und pflegeversicherte Apotheker können – egal ob selbstständig oder angestellt – ein einfaches Steuersparmodell nutzen. Sie leisten eine Beitragsvorauszahlung an den Versicherer und setzen diese im Zahlungsjahr als Sonderausgabe von der Steuer ab. Zudem erhalten sie für die Jahre der Beitragsvorauszahlung ebenfalls höhere Sonderausgaben. AH macht Sie mit dem in § 10 Abs. 1 Nr. 3, 3a und Abs. 4 Einkommensteuergesetz (EStG) verankerten Gestaltungsmodell vertraut.
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