15.10.2021 · Fachbeitrag ·
Präqualifizierung
Auf der Grundlage von § 31 Abs. 5 S. 6 Sozialgesetzbuch (SGB) V wurde der neue Versorgungsbereich 03F15 für Trink- und Sondennahrung bei der Präqualifizierung ins Leben gerufen. Ab dem 01.01.2022 ist demnach für die Abgabe von bilanzierten Diäten zur enteralen Ernährung eine Präqualifizierung erforderlich.
14.10.2021 · Nachricht · Arzneimittelversorgung
Viermal jährlich geben das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) das Bulletin zur Arzneimittelsicherheit heraus. Mit dem Bulletin informieren beide ...
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13.10.2021 · Nachricht · Beratung in der Apotheke
Die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. und das Aktionsbündnis Patientensicherheit e. V. (APS) weisen auf wichtige Vorsichtsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Arzneimitteltherapie von Frauen ...
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12.10.2021 · Fachbeitrag ·
Arzneimittel-Abrechnung
Seit dem 01.07.2021 gilt die neue Technische Anlage 1 – ihre praktische Umsetzung im Apothekenalltag gelingt jedoch zu großen Teilen noch nicht fehlerfrei. Daher haben sich der GKV-Spitzenverband und der DAV auf eine verlängerte Abrechnungsfrist bis zum 31.12.2021 für Rezepte geeinigt, die bereits vor dem 01.07.2021 beliefert, jedoch erst nach dem 01.07.2021 abgerechnet wurden. In diesen Fällen kann die Erzeugung eines Hash-Codes sowie die Lieferung von Z-Daten entfallen und eventuell vom Rechenzentrum ...
11.10.2021 · Fachbeitrag ·
Heil- und Hilfsmittelabrechnung
Die bei der Abrechnung eines Kompressionsstrumpfrezepts zu beachtenden Vorschriften fallen je nach Kostenträger zum Teil extrem unterschiedlich aus. Daher ist es für die Apothekenteams sehr wichtig, sich sowohl mit ...
08.10.2021 · Fachbeitrag ·
Wettbewerbsrecht
Das Gewähren von Payback-Punkten für die Vorbestellung von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln verstößt gegen das Heilmittelwerbegesetz (HWG). Es liegt in einem solchen Fall weder eine reine Unternehmenswerbung ...
06.10.2021 · Nachricht · Arzneimittelversorgung
Die bis zum 30.09.2021 befristete Erlaubnis zur freien Preiskalkulation bei den Pflegehilfsmitteln wurde bis zum 31.12.2021 verlängert. Die ebenfalls befristete Erhöhung der Pflegehilfsmittelpauschale auf monatlich 60 Euro war bereits zuvor bis zum 31.12.2021 verlängert worden.
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