19.01.2017 · Fachbeitrag ·
Der praktische Fall
Für viele Apotheken gehört die Versorgung von Heimbewohnern zum Alltag. Rechtsgrundlage für die Belieferung an sich ist gemäß § 12a Apothekengesetz der Heimversorgungsvertrag. Der Apotheker hat danach die Pflicht, die ordnungsgemäße Versorgung der Heimbewohner mit Arzneimitteln und apothekenpflichtigen Medikamenten zu gewährleisten. War ein verstorbener Patient privat versichert, steht der Apotheker häufig vor dem Problem, nicht zu wissen, wer für die Bezahlung des gelieferten Arzneimittels an den ...
18.01.2017 · Nachricht · Aktuelle Rabattverträge
Nur jedes fünfte Rabattarzneimittel ist teilweise oder komplett von der gesetzlichen Zuzahlung befreit. Im Vorjahr war es noch jedes dritte Medikament. Nach Berechnungen des Deutschen Apothekerverbands (DAV) ist die ...
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17.01.2017 · Fachbeitrag ·
Apothekenentwicklung
Apothekerin Birgitta Seemüller besitzt vier Apotheken südlich von München an den Standorten Schliersee, Hausham und Holzkirchen (hier: zwei). Die vier Standorte verkörpern von Land-, über Ärztehaus- bis hin zu ...
16.01.2017 · Fachbeitrag ·
Arbeitsrecht
Gerade zur Winterzeit häufen sich Verspätungen von Mitarbeitern wegen Schnee, Eis und Straßenglätte. Das kann zu erheblichen Umsatzschäden führen, wenn diese Mitarbeiter dann in der Kundenberatung fehlen. Daher sollten Sie als Apothekeninhaber wissen, welche arbeitsrechtlichen Möglichkeiten Sie haben, um notorisch verspätete Mitarbeiter zu disziplinieren.
13.01.2017 · Nachricht · Heimversorgung
Frage: „Neuerdings sollen für eines der von uns zu versorgenden Pflegeheime die Tabletten nicht mehr ausgeblistert, sondern nur im Originalblister verbleibend gestellt werden. Gibt es dazu neue Richtlinien?“
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12.01.2017 · Fachbeitrag ·
Verkaufsgespräch
Kunden gehen am liebsten dorthin, wo sie sich positiv aufgebaut fühlen. Sie lassen sich zudem leichter von Präparaten überzeugen, die sie zunächst nicht auf der Liste hatten. Ein Kunde erwartet zwar beim Besuch ...
11.01.2017 · Nachricht · Wettbewerbsrecht
Heimversorgende Apotheken sehen sich zunehmend mit dem Wunsch der Heimbetreiber konfrontiert, eine patientenindividuelle Arzneimittelverblisterung vorzunehmen, die für das Heim kostenfrei bleiben soll. Für die Pflegeeinrichtung stellt eine solche Handhabe eine attraktive Zusatzleistung der Apotheke dar – im Vergleich zur bloßen Auslieferung von Arzneimittelpackungen. Denn das dortige Personal spart hausinterne Arbeitsschritte ein bei gleichzeitiger Erhöhung der Arzneimittelsicherheit. Für die rechtliche ...
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