Wenn in der Apotheke bestimmte Verhaltensweisen von Mitarbeitern dauerhaft stören, fachliche Leistungen immer wieder mangelhaft sind oder die interne Zusammenarbeit nicht richtig funktioniert, wird ein Kritikgespräch früher oder später unumgänglich. Mit der richtigen Vorgehensweise und etwas Einfühlungsvermögen kann der Apotheker auch unangenehme Gespräche mit Mitarbeitern konstruktiv führen, ohne diese zu verletzen oder zu verärgern und positive Veränderungen herbeiführen.
Die regelmäßige Blutzuckerkontrolle gehört für jeden Diabetiker zum Alltag. Heimbewohner sind hierzu allerdings oft nicht mehr in der Lage. Das Blutzuckermessen und die Medikamentenverabreichung werden dann vom ...
In vielen Fällen kann oder will der Apotheker aus finanziellen Gründen keinen Betriebs-Pkw zur Verfügung stellen oder die Mitarbeiter nutzen trotz vorhandenem Fahrzeug lieber das eigene Auto. Kommt es dann während ...
Bereits im Januar hatte der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass die Abgabe eines verschreibungspflichtigen Arzneimittels ohne Rezept unzulässig ist und einen Wettbewerbsverstoß darstellt (BGH, Urteil vom 8.1.2015, Az. I ZR 123/13, Abruf-Nr. 143943 ). Nun liegen die Urteilsgründe vor, in denen sich das Gericht insbesondere zu möglichen Ausnahmen äußert.
„Mehr Netto vom Brutto“: Der Staat bietet ein breites Angebot an steuer- und sozialabgabefreien, steuerbegünstigten und pauschal besteuerbaren Leistungen, aus denen Apotheker als Arbeitgeber bedarfsgerecht ...
Infolge der Änderungen der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) und der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) Ende 2014 hat der Verordnungsgeber neue Regelungen erlassen, die die sogenannten T-Rezepte betreffen.
Das kolorektale Karzinom ist mit über 73.000 Neuerkrankungen im Jahr der häufigste bösartige Tumor in Deutschland. Durch eine konsequente Nutzung der empfohlenen Vorsorgeuntersuchungen könnte diese Zahl gesenkt werden. Dem steht aber die geringe Akzeptanz insbesondere der Vorsorge-Koloskopie in der Bevölkerung entgegen. Eine Alternative sind Okkultbluttests. „Selbsttest aktuell“ Nr. 3/2015 stellt diese Untersuchungen vor unter www.selbsttest-aktuell.de .