Bei der Beurteilung des wirtschaftlichen Erfolgs der eigenen Apotheke werden in der Praxis immer wieder grundlegende Fehler gemacht, weil Handels- und Aufschlagsspanne allein nicht aussagekräftig genug sind.
Krankenkassen verlieren ihren Anspruch auf den Kassenabschlag, wenn sie unzulässigerweise retaxieren und diese Retaxation vollziehen, bevor die Abrechnung endgültig geklärt ist. Denn die Krankenkassen tragen die ...
Ein Guthaben aus Übererfüllung der Importquote ist nur verrechenbar, nicht auszahlungsfähig (Landessozialgericht [LSG] Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24.4.2015, Az. L 9 KR 499/12, Urteil unter www.dejure.org ).
Die Zahlungsfrist des § 130 Abs. 3 S. 1 Sozialgesetzbuch (SGB) V bezieht sich nur auf die unmittelbare Abrechnung der im jeweiligen Vormonat erfolgten Abgaben von Arzneimitteln an Versicherte. Sie ist nicht auf Nachzahlungen anwendbar, die anfallen, weil nachträglich der Rabatt vermindert wird. Die Krankenkassen behalten insofern ihren Anspruch auf den (niedrigeren) Kassenabschlag; die Apotheker können höchstens die Differenz zum zu viel einbehaltenen Kassenabschlag zurückverlangen. Der aktuelle ...
Frage: „Da der Hilfsmittelmarkt sehr unübersichtlich ist, ist es für uns immer sehr schwierig zu entscheiden, ob wir den Katheter und Katheterbeutel zum Beispiel beliefern dürfen oder nicht. Oft müssen wir sehr ...
Zur Vermeidung unsachgemäßer Retaxationen bei der Abrechnung abgegebener Arzneimittel in Apotheken werden die Partner der Rahmenverträge zukünftig durch das neue Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der ...