Wenn Sie eine gute Idee für eine zukunftsträchtige Investition für Ihre Apotheke haben, Ihr Eigenkapital allein dafür aber nicht ausreicht, benötigen Sie zur Umsetzung zusätzliche Kreditmittel. Nachdem Sie alle Unterlagen bei der Bank eingereicht haben, werden diese geprüft. Dann lädt die Bank Sie zum entscheidenden Gespräch ein. „Apotheker Career“ Nr. 6/2013 (zu finden unter www.apotheker-career.de ) erläutert, worauf Sie dabei achten sollten.
Das nunmehr auch vom Bundesrat abgesegnete Dritte Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften (AMGÄndG) könnte einen Schlussstrich unter die Debatte um die Zulässigkeit von Rabatten bei ...
Mystery Shopping bezeichnet Testeinkäufe, die potenzielle Kunden ohne das Wissen des Getesteten tätigen und bewerten. Auf diese Weise lassen sich wertvolle Erkenntnisse für die Entwicklung und weitere Ausrichtung ...
Zum 1. Januar 2012 wurde die Nutzenbewertung nach § 35a Sozialgesetzbuch (SGB) V neu eingeführt. Damit muss jeder pharmazeutische Unternehmer, der ein Arzneimittel mit einem neuen Wirkstoff in den Verkehr bringt, ein sogenanntes „Nutzendossier“ erstellen lassen. Dieses Nutzendossier soll den Zusatznutzen des neuen Arzneimittels gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie darlegen. Welche Problematik sich hierbei für den Apotheker bei der Abgabe von Importarzneimitteln stellt, die bereits eine ...
Seit nunmehr einem guten Jahr (12. Juni 2012) ist die neue Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) in Kraft. Die Apothekenaufsicht ist Ländersache. Gleichwohl ist es erstrebenswert, dass bei Apothekenrevisionen ...
Bei einer Kündigung innerhalb der sogenannten Probezeit, die im Höchstfall sechs Monate betragen darf, gilt unabhängig von der Abwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) auch für den betroffenen ...
Unberechtigte Retaxationen kosten nicht nur Zeit und Nerven, sondern unter Umständen auch bares Geld. Insbesondere bei der Retaxation von Verordnungen über hochpreisige Arzneimittel beauftragen Apotheker häufig einen spezialisierten Rechtsanwalt mit der Einlegung und Begründung des Einspruchs. Erkennt die Krankenkasse den Einspruch an, stellt mancher Apotheker zu Recht die Frage, ob die GKV ihm gegenüber verpflichtet ist, die Kosten für den beauftragten Rechtsanwalt zu ersetzen. Was der Apotheker in diesen ...