· Fachbeitrag · beA von A bis Z (Teil 5) ‒ STand: November 2021
Neue Einzelheiten des beA zu den Buchstaben H bis M: von Hardware-Token über Klage bis Mitarbeiter
von Ilona Cosack, ABC AnwaltsBeratung Cosack, Mainz, https://bea-abc.de
| Beim beA werden immer wieder Details korrigiert und verbessert. Damit Sie alle Möglichkeiten optimal nutzen und Ihre Kanzleiorganisation und -abläufe an die beA-Funktionen anpassen können, berichtet AK über die Einzelheiten von A bis Z. Der folgende Beitrag erläutert die Stichwörter Hardware-Token, Hardware Security Module (HSM), Journale, Kammerident, Karte, Kartenlesegerät, Kartenverlust, Klage einreichen, Landesverordnungen und Mitarbeitende. |
Hardware-Token (HW)
Die beA-Karte ist ein Sicherheits-Token und wird auch Hardware-Token (HW) genannt. Der HW wird zur Anmeldung am beA benötigt. Auf ihm befinden sich die Schlüssel und Zertifikate für die Anmeldung.
Hardware Security Module (HSM)
Zwischen Absender und Empfänger einer beA-Nachricht verwendet die BRAK ein sog. Hardware Security Module (HSM), um auch Mitarbeitenden einen Zugriff auf das beA zu ermöglichen.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AK Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,30 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig