· Nachricht · Elektronischer Rechtsverkehr
Darauf sollten Sie achten, wenn der beA-Versand nicht möglich ist
| Die Rechtsprechung erkennt bei einem fehlgeschlagenen Übertragungsversuch per beA bestimmte technische Ursachen an (vgl. VGH München 1.7.22, 15 ZB 22.286, AK 22, 184 ): |
- Ausfall der verwendeten Hard- und Software (gängige Behebungsmaßnahmen, wie Neustart des Rechners, Durchführung aller Software-Updates, Neuverbindung mit dem Internet etc., müssen vorab geprüft werden)
- Vorübergehende Störung der Internetverbindung (ggf. müssen ein Neustart und/oder die Verwendung eines mobilen Hotspots versucht werden)
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