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  • Liebe Kolleginnen und Kollegen,

    die bisherige Bundesregierung hat seit dem 6.11.24 keine Mehrheit mehr im Bundestag, nachdem die FDP aus der Regierung ausgeschieden ist. Statt Marco Buschmann ist nun Volker Wissing übergangsweise Justizminister. Er ist zwar ebenfalls Jurist ‒ aber ob er noch Interesse an der Rechtspolitik hat, ist zu bezweifeln. Für uns Anwälte ist dies mehr als ärgerlich, weil auch für uns wichtige Gesetzgebungsverfahren gestoppt werden und der Diskontinuität verfallen. Mit einem neuen Bundestag und einer neuen Bundesregierung muss alles von vorn beginnen. Sollte es bis zu Neuwahlen noch zur Verabschiedung von Gesetzen kommen, haben Anwälte insofern sicherlich keine Priorität. Das betrifft insbesondere folgende vier Gesetzespläne:

     

    1. Kostenrechtsänderungsgesetz 2025

    Eigentlich ist schon alles verhandelt und der Entwurf ist fertig. Dieser hat aber den Bundestag noch nicht erreicht, weil er in der Ressortabstimmung stecken geblieben ist. Die Erhöhung der Rechtsanwaltsvergütung zum 1.1.25 ist damit unwahrscheinlich.

     

    2. Sammelanderkonten

    Der Nichtanwendungserlass bezüglich der Sammelanderkonten läuft zum Ende des Jahres aus. Banken müssten also die Kündigung dieser Konten vorbereiten. Dabei spielen diese Konten in der anwaltlichen Praxis eine große Rolle. Gefährdet sind die Sammelanderkonten also kurzfristig ‒ und mittelfristig auch die Geschäftskonten, sofern darüber Fremdgeld läuft.

     

    3. beA-Kommunikation mit den Finanzämtern

    Der Finanzausschuss des Bundestags hat entschieden, die Kommunikation der Anwälte mit den Finanzämtern via beA zu verbieten. Leider hatten die maßgeblichen Mitglieder des Finanzausschusses nicht auf ihre Rechtspolitiker in den Fraktionen gehört. Die sehen das nämlich völlig anders. Das unheilvolle Gesetz liegt zwar dem Bundesrat vor ‒ da der Fehler erkannt wurde, sollte das Gesetz dort noch korrigiert werden. Ob es aber aktuell noch zu Verständigungen kommen kann, ist fraglich.

     

    4. Resilienz des Rechtsstaats

    Die Resilienz des Rechtsstaats ist ein wichtiges Anliegen. Sie betrifft zwar nicht die unmittelbare Berufsausübung, ist aber Grundvoraussetzung für ein Funktionieren des Rechtsstaats. Nahezu alle Parteien fanden sich bereit, die Resilienz des BVerfG abzusichern. Ein entsprechender Entwurf liegt vor. Dieser könnte jetzt nur noch bei einer parteiübergreifenden Aktion verabschiedet werden.

     

    Große Hoffnung habe ich nicht. Die Anwälte müssen auf notwendige Reformen wieder einmal warten ‒ leider nicht zum ersten Mal.

     

    Mit besten kollegialen Grüßen

     

    Ihr Martin W. Huff

    Quelle: Ausgabe 12 / 2024 | Seite 2 | ID 50233749