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Anwalt kann Zustellung von Postsendungen an Samstagen nicht verhindern
| Ein Rechtsanwalt muss es hinnehmen, dass die Deutsche Post AG Briefe und Paketsendungen auch an Samstagen an seine Kanzleiadresse zustellt und nicht bis montags zurückstellt. Die Post AG kann die anderslautende Vereinbarung über einen Zustellungsstopp wirksam kündigen (LG Frankenthal 17.4.24, 2 S 93/23, Abruf-Nr. 241880 ). |
Die Post habe sich im vorliegenden Fall zunächst wirksam verpflichtet, dem Zustellwunsch des Kunden nachzukommen. Im Formular sei zwar nur von „wünschen“ und „bitten“ die Rede. Dennoch bestünde kein Zweifel, dass von beiden Seiten eine verbindliche Regelung gewollt war. Die Post AG könne diese Vereinbarung kündigen, obwohl dies im Formular nicht vorgesehen sei.
PRAXISTIPP | Wenn es mit Ihrem Briefkasten (über das Wochenende) Ärger gibt, sollten Sie dafür sorgen, dass der Briefkasten für die Alltagspost groß genug ist. Damit können auch größere DIN-A4-Umschläge komplett eingeworfen werden. Ansonsten kann dies durchaus als Organisationsverschulden des Rechtsanwalts angesehen werden. Alternativ können Sie über ein Postfach nachdenken. |
(mitgeteilt von RA Martin W. Huff, Singen/Hohentwiel)