· Nachricht · Berufsrecht
Rechtsanwälte, die dem GwG unterfallen, müssen sich bei der Financial Intelligence Unit registrieren
| Rechtsanwälte sind in bestimmten Fällen Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz (GwG) und müssen sich dann bei der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (Financial Intelligence Unit ‒ FIU) registrieren. Hierzu zählen nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 GwG z. B. die Beratung bei Finanz- oder Immobilientransaktionen oder bei Zusammenschlüssen und Übernahmen sowie die steuerliche Beratung. |
Verpflichtete nach dem GWG müssen sich nach der Novelle des GwG im Jahr 2020 aufgrund der EU-Geldwäscherichtlinie ‒ unabhängig von der Abgabe einer konkreten Verdachtsmeldung ‒ bei der FIU registrieren. Dies ergibt sich aus dem Wortlaut des § 45 Abs. 1 S. 2 GWG. Die FIU stellt hierfür das elektronische Meldeportal goAML Web zur Verfügung (goaml.fiu.bund.de). Die Pflicht zur Registrierung besteht mit Inbetriebnahme des neuen Informationsverbunds der FIU und spätestens ab dem 1.1.24. Die FIU empfiehlt jedoch, sich frühzeitig zu registrieren.
(mitgeteilt von RA Martin W. Huff, Singen/Hohentwiel)