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  • · Fachbeitrag · Editorial AK 03/2022

    Das Sammelanderkonto muss bleiben!

    | Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, ist Ihnen das gerade auch passiert: Ihr Kreditinstitut hat Ihnen das im Rahmen des Girovertrags bestehende Sammelanderkonto gekündigt? |

     

    Eine solche Kündigung wird mit einer Entscheidung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) begründet, die bereits am 28.10.21 in den Auslegungs- und Anwendungshinweisen zum sog. Geldwäschegesetz (GwG) eine Sonderregelung für Sammelanderkonten gestrichen hatte. Die Begründung war: Die Sammelanderkonten der Rechtsanwälte haben in der Vergangenheit ein großes Geldwäscherisiko dargestellt, da die wirtschaftlich berechtigten Mandanten nicht sofort für die Kreditinstitute erkennbar waren.

     

    Doch für den Anwalt, der für seine Mandanten Geld entgegennimmt und für den dies zu seinem alltäglichen Geschäft gehört, ist dies ein harter Einschnitt. Dabei ist es keine Lösung, für jedes einzelne Mandat bzw. für jeden einzelnen Mandanten ein (kostenträchtiges) Einzelanderkonto einzurichten.

     

    Die BaFin teilt zwar zu Presseanfragen mit, dass es keinesfalls eine Pflicht zur Kündigung von Sammelanderkonten gibt. Die Auslegungsvorschriften müssten nicht so verstanden werden, Kündigungen müssten nicht verlangt werden. Doch die Sparkasse KölnBonn formuliert etwa: „Das Führen von Sammelanderkonten ist vor diesem Hintergrund mit einem vertretbaren Aufwand nicht möglich. Daher sprechen wir aus geschäftspolitischen Gründen eine ordentliche Kündigung … aus“. Viele andere Kreditinstitute handhaben dies ebenso und legen es damit geradezu darauf an, ihre anwaltlichen Kunden zu verlieren.

     

    Für die meisten Kollegen kommen diese Kündigungen aus heiterem Himmel. Auch die BRAK und der Deutsche Anwaltverein sind von dieser Entwicklung völlig überrascht worden. Keine der beiden Berufsorganisationen wurde in den Entscheidungsprozess einbezogen. Zwar hat der Deutsche Sparkassen- und Giroverband gegenüber der BaFin eine kritische Stellungnahme zugunsten der Rechtsanwälte abgegeben, aber auch hier wurde anscheinend kein Kontakt zur Anwaltschaft gesucht.

     

    Was zeigt uns diese Diskussion um das Sammelanderkonto? Zum einen scheint es eine nicht ausrottbare Vorstellung in der Öffentlichkeit zu sein, dass Rechtsanwälte flächendeckend Geld waschen ‒ das angeblich hohe Geldwäscherisiko bei Sammelanderkonten ist aber durch nichts belegt. Zum anderen wird in der politischen Diskussion die Anwaltschaft nicht mehr richtig wahrgenommen, geschweige denn an Entscheidungen beteiligt. Dies sollte allen Funktionsträgern zu denken geben. Die Lobbyarbeit für die Anwälte muss ‒ nicht nur gegenüber dem Bundesjustizministerium ‒ intensiviert werden. Jetzt muss politisch gehandelt werden! Das Sammelanderkonto muss bleiben!

     

    Mit besten kollegialen Grüßen

    Ihr Martin W. Huff

    Quelle: Ausgabe 03 / 2022 | Seite 2 | ID 47979443