· Fachbeitrag · Mandatsverhältnis
Stundenabrechnung richtig organisieren
von RA und FA Handels- und GesellschaftsR Dr. Achim Zimmermann, Zimmermann Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Hannover
| Wer sein Honorar auf Stundenbasis gegenüber seinem Mandanten abrechnet, muss einige Besonderheiten beachten. Das fängt schon mit der richtigen und vor allem vollständigen Belehrung des (zukünftigen) Mandanten an. Dann muss der Anwalt einen Zeittakt wählen, der nach dem Stand der aktuellen Rechtsprechung wirksam ist. Sind diese Probleme gelöst und kann der Anwalt (endlich) mit der Beratung beginnen, geht es mit der offenen Kommunikation, notwendigen Aufgaben, dem korrekten Stundennachweis, unvorhergesehenen Umständen etc. weiter. |
1. Inhaltlichen Umfang der Tätigkeit genau dokumentieren
Hat der Anwalt mit seinem Mandanten telefoniert und sitzt ihm schon der nächste Termin im Nacken, wird er erfahrungsgemäß eher zu einer kurzen Notiz wie „Telefonat mit Mandant“, „Recherche“ oder „Rücksprache“ neigen. Aus Sicht des Anwalts mag das so gewesen sein. Die Rechtsprechung sieht das allerdings anders. Sie fordert statt nichtssagender Allgemeinplätze und banalen Formulierungen eine konkrete Dokumentation der jeweiligen Tätigkeit (BGH 13.2.20, IX ZR 140/19). Diese muss so genau bezeichnet werden, dass der Mandant später überprüfen kann, was deren Gegenstand war.
Die fünf W-Fragen bei der Abgabe eines Notrufs kennt jeder (Wo? Was? Wie viele Verletzte? Welche Art von Verletzungen? Warten auf Rückfragen!). Bei der Dokumentation der eigenen anwaltlichen Tätigkeit sollte ähnlich konkret vorgegangen werden:
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