· Nachricht · Rechtsform der Kanzlei
Öffnung der Anwalts-GmbH & Co. KG wird im MoPeG fortgeführt
| Seit dem 1.8.22 ist eine voll haftungsbeschränkte Personengesellschaft für Anwälte als Rechtsform möglich. Während Steuerberater und Wirtschaftsprüfer schon länger auf die GmbH & Co. KG zurückgreifen konnten, wurde das sachgrundlose Verbot für Anwälte erst mit der großen BRAO-Reform 2022 aufgehoben (§ 59b BRAO). Das MoPeG führt zum 1.1.24 nun noch die ausstehenden Änderungen in den entsprechenden Gesetzen durch. |
Der im Rahmen des MoPeG neu gefasste § 107 Abs. 1 S. 2 HGB i. V. m § 161 Abs. 2 HGB ermöglicht ab dem 1.1.24 die Eintragung als GmbH & Co. KG. Offen bleibt die Zukunft der Partnerschaftsgesellschaft. Ob diese gleichberechtigt neben der Anwalts-GmbH & Co. KG weiterexistieren oder in ihrer Bedeutung zurückgehen wird, bleibt abzuwarten. (Quelle: RA-MICRO News, mehr lesen unter iww.de/s8496)
(mitgeteilt von RA Florian Jäckel, Berlin)