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  • · Fachbeitrag · Digitalisierung

    Das meint der Bundesjustizminister zur Digitalisierung in der Justiz

    | In der Reihe „Zuhören ‒ Mitreden“ des Berliner Anwaltsvereins nahm der Bundesminister der Justiz, Herr Dr. Marco Buschmann, am 23.3.23 Stellung zur „Digitalisierung der Justiz ‒ von der Zukunft des Zivilprozesses bis zur heftig umstrittenen Einführung der audiovisuellen Aufzeichnung der Hauptverhandlung im Strafprozess“. |

     

    Bei der weiteren Entwicklung des Referentenentwurfs zur audiovisuellen Dokumentation der Hauptverhandlung möchte Dr. Buschmann weiter „auf Kurs“ bleiben, dabei aber die zum Teil kritischen Stimmen, vornehmlich aus der Richterschaft, prüfen und berücksichtigen. Die Digitalisierung sei nicht einfach ein Beschaffungsvorgang, sondern ein Veränderungsprozess, der ohne „Mentalitätswandel“ auch bei der großartigsten technischen Ausstattung nicht umsetzbar sei.

     

    Bei der Digitalisierung der Justiz als zentralem Anliegen in dieser Legislaturperiode gehe das BMJ mit gutem Beispiel voran: Innerhalb eines Jahres konnte die papierbasierte Aktenführung auf eine flächendeckende Nutzung der E-Akte-Bund umgestellt werden. Als weitere digitale Pläne verwies Dr. Buschmann auf die Einführung des digitalen Gesetzblatts, mögliche hybride und virtuelle Vereinssitzungen, einfache zivilrechtliche Online-Verfahren sowie eine zentrale digitale Justizverwaltung. (Quelle: RA-MICRO News, mehr lesen unter iww.de/s7919)

    (mitgeteilt von RAin Andrea Brandenburg, Berlin)

    Quelle: ID 49317205