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  • · Fachbeitrag · Elektronischer Rechtsverkehr

    „beA-Führerschein“: Nutzen Sie das beA „unfallfrei“ und sparen Sie Zeit, Geld und Nerven

    von Ilona Cosack, ABC AnwaltsBeratung Cosack, Mainz, https://bea-abc.de

    | Der elektronische Rechtsverkehr (ERV) ist vergleichbar mit dem Straßenverkehr: Wer ein Fahrzeug führen möchte, braucht einen Führerschein. Beim ERV ist der „beA-Führerschein“ zwar noch keine Pflicht, es hilft jedoch enorm, wenn man die Regeln kennt und weiß, worauf es ankommt. |

    1. Rechtsprechung stellt strenge Anforderungen

    Die bisherige Rechtsprechung geht bei Wiedereinsetzungsanträgen im Zusammenhang mit dem ERV häufig davon aus, dass ein anwaltliches Organisationsverschulden vorliegt. So hat der BGH folgende Grundsätze statuiert:

     

    • Der Rechtsanwalt muss die Gesetze kennen und dazu gehören auch die Gesetze zum ERV (BGH 17.11.22, IX ZB 17/22, Abruf-Nr. 233228; iww.de/ak, Abruf-Nr. 48988184).