· Fachbeitrag · Elektronischer Rechtsverkehr
„beA-Führerschein“: Nutzen Sie das beA „unfallfrei“ und sparen Sie Zeit, Geld und Nerven
von Ilona Cosack, ABC AnwaltsBeratung Cosack, Mainz, https://bea-abc.de
| Der elektronische Rechtsverkehr (ERV) ist vergleichbar mit dem Straßenverkehr: Wer ein Fahrzeug führen möchte, braucht einen Führerschein. Beim ERV ist der „beA-Führerschein“ zwar noch keine Pflicht, es hilft jedoch enorm, wenn man die Regeln kennt und weiß, worauf es ankommt. |
1. Rechtsprechung stellt strenge Anforderungen
Die bisherige Rechtsprechung geht bei Wiedereinsetzungsanträgen im Zusammenhang mit dem ERV häufig davon aus, dass ein anwaltliches Organisationsverschulden vorliegt. So hat der BGH folgende Grundsätze statuiert:
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AK Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,30 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig