· Fachbeitrag · Elektronischer Rechtsverkehr
BVerfG wird an das beA angeschlossen
| Das BVerfG ist das einzige Gericht, das bislang noch nicht am elektronischen Rechtsverkehr teilnimmt. Nach dem Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums vom 15.6.23 soll sich dies bald ändern. Die Bundesregierung hat den Regierungsentwurf zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs mit dem BVerfG am 23.8.23 veröffentlicht. |
Die Einbindung des BVerfG in den elektronischen Rechtsverkehr stellt neben der Durchsetzung von Videogerichtsverhandlungen einen weiteren Schritt in der digitalen Transformation des deutschen Justizsystems dar. Die elektronische Einreichung von Dokumenten wird den Zugang zum Gericht erleichtern und die Kommunikation beschleunigen. Der Entwurf orientiert sich an den bereits bestehenden Regelungen zum elektronischen Rechtsverkehr in der ZPO und anderen Fachprozessordnungen inkl. der rechtlichen Rahmenbedingungen der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) und der Bekanntmachung zu § 5 ERVV (Quelle: RA-MICRO News, mehr lesen unter iww.de/s8330).
(mitgeteilt von Raphael Szkola, Berlin)