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Das neue digitale „Mein Justizpostfach“ für Bürger ist da
| Mit dem neuen digitalen Angebot „Mein Justizpostfach“ können Bürger an den ERV andocken. Der digitale und rechtssichere Datenfluss mit der Justiz soll deutlich bequemer funktionieren. Welche Anträge und Nachrichten Bürger schon jetzt mit einer sog. BundID online ( https://id.bund.de/de ) an Behörden übermitteln können, können sie unter https://verwaltung.bund.de/portal/DE sehen. Und Mandanten können das Postfach auch für die sichere Kommunikation mit ihren Anwälten oder Notaren nutzen. |
Wer sein Justizpostfach freischalten möchte, benötigt zunächst ein Nutzerkonto beim Bund (sog. BundID), das sich hier einrichten lässt: https://id.bund.de/de. Rund 3,5 Mio. Bundesbürger sollen ein solches Konto schon haben. In einem zweiten Schritt kann man sich dann sein Justizpostfach unter https://mein-justizpostfach.bund.de freischalten. Nutzer sollten Geduld mitbringen, wenn sie bei den Vorgängen zur Einrichtung bzw. Registrierung mit Online-Ausweis, Passwörtern, der AusweisApp 2 (siehe https://www.ausweisapp.bund.de/home/) und PIN jonglieren. Auch unsere Testregistrierung verlief recht holprig. Das Justizpostfach befindet sich aber noch im Pilotbetrieb und wird kontinuierlich überarbeitet.
(mitgeteilt von Christian Noe B. A., Göttingen)
Weiterführende Hinweise
- „Mein Justizpostfach“: Pressemitteilung des Bundesjustizministeriums vom 13.10.23 (iww.de/s8800)
- Risiko bei cloudbasierter Bürosoftware minimieren, AK 23, 99
- E-Mails an Mandanten beweisen Belehrung, AK 22, 22