· Fachbeitrag · Elektronischer Rechtsverkehr
Kontrolle der beA-Eingangsnachricht: Wie erkenne ich die automatisierte Eingangsbestätigung?
von Ilona Cosack, ABC AnwaltsBeratung Cosack, Mainz, https://bea-abc.de
| FRAGE: „Zum Beitrag AK 23, 186 „Kontrolle der beA-Eingangsnachricht“ sende ich beispielhaft ein sog. Prüfprotokoll aus meinem Rechtsanwaltsprogramm. Handelt es sich hierbei um die automatisierte Eingangsbestätigung, die von der Kanzlei überprüft werden muss? Reicht diese aus, um feststellen zu können, ob der Eingang des elektronischen Dokuments bei Gericht bestätigt worden ist?“ |
ANTWORT: Das folgende Prüfprotokoll erläutern wir Stück für Stück:
Datum und Uhrzeit werden vom System erzeugt, wenn die Prüfung angestoßen wird. Sie können diese Prüfung immer wieder neu anstoßen und erhalten bei Datum und Uhrzeit immer das Datum und die Uhrzeit der Überprüfung. Die Informationen zum Übermittlungsweg „Sichererer Übermittlungsweg aus einem besonderen Anwaltspostfach“ (Umlaute kann das System nicht verarbeiten) zeigen, dass der Postfachinhaber selbst die Nachricht gesendet hat. Sendet ein Mitarbeitender aus dem beA, dann lauten die Informationen zum Übermittlungsweg „Diese Nachricht wurde per EGVP versandt“.
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