· Fachbeitrag · Elektronischer Rechtsverkehr
Tausch der beA-Mitarbeitendenkarten ab 9/2023
von Ilona Cosack, ABC AnwaltsBeratung Cosack, Mainz, https://bea-abc.de
| Ab September 2023 verlieren die Zertifikate der beA-Mitarbeiterkarten ihre Gültigkeit. Die BNotK beginnt jetzt mit dem Austausch der Karten. Auf die folgenden Punkte sollten Sie achten. |
1. Die neuen Mitarbeitendenkarten 80000xxx
Nach dem Marathon zum Austausch der beA-Anwaltskarten müssen jetzt auch die beA-Mitarbeiterkarten mit den Kartennummern 30000xxx ausgetauscht werden. Die neuen beA-Mitarbeitendenkarten haben die Kartennummern 80000xxx und erhalten ein rotes M rechts unten in der Kartenecke.
PRAXISTIPP | Wie bei den Anwaltskarten sind die neuen beA-Mitarbeitendenkarten vor Ablauf der alten beA-Mitarbeiterkarten dem Postfach der jeweiligen Anwälte hinzuzufügen. Das geht entweder mit der beA-Karte des Anwalts (durch den Anwalt selbst) oder durch den Mitarbeiter, der mit den Rechten 18 (Mitarbeiter verwalten) und 19 (Berechtigungen verwalten) ausgestattet ist, jedoch nicht mit einem beA-Software-Zertifikat. Durch die neue Anmeldemaske seit der Version 3.19 ist das Ablaufdatum der alten beA-Mitarbeiterkarte nur noch bei der PIN-Eingabe ersichtlich (im Hintergrund der Aufforderung wird das Ablaufdatum angezeigt). Zum Austausch hat die Zertifizierungsstelle der BNotK eine umfangreiche Anleitung zur Verfügung gestellt: iww.de/s8476. Auch der beA-Support informiert hier: iww.de/s8477. |
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