· Fachbeitrag · Elektronischer Rechtsverkehr
Tausch der beA-Software-Zertifikate in 2024
von Ilona Cosack, ABC AnwaltsBeratung Cosack, Mainz, https://bea-abc.de
| Nach dem Austausch der beA-Anwaltskarten und den beA-Karten für Mitarbeitende steht jetzt der Austausch der beA-Software-Zertifikate an. Dabei sind einige Aspekte zu beachten. |
1. Auch länger gültige Zertifikate werden 2024 ausgetauscht
Im Gegensatz zu den Hardware-Zertifikaten (HW) (= beA-Karten) sind die beA-Software-Zertifikate (SW) lediglich Dateien, die lokal auf dem Rechner oder einem USB-Stick gespeichert werden. Der Austausch dieser Zertifikate erfolgt, weil die Gültigkeit alter SW abläuft und weil die BNotK auch die SW auf eine zukunftssichere Schlüssellänge umstellt. Wegen Letzterem müssen auch diejenigen SW ausgetauscht werden, die jetzt noch nicht ablaufen.
PRAXISTIPP | Sie sollten handeln, solange Ihr aktuell verwendetes SW noch gültig ist. Die BNotK beabsichtigt, die derzeit bestehenden Zertifikate im Laufe des Jahres 2024 zu sperren und vorher darüber zu informieren. Für den Austausch hat die Zertifizierungsstelle der BNotK eine umfangreiche Anleitung zur Verfügung gestellt: iww.de/s10094. Auch der beA Support informiert unter iww.de/s10095. |
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