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  • 25.02.2021 · Fachbeitrag · Elektronischer Rechtsverkehr

    Vorsicht bei der Wahl der Dateiformate

    | § 2 Abs. 1 Elektronische-Rechtsverkehrs-Verordnung (ERVV) benennt die zulässigen Dateiformate abschließend. Elektronische Dokumente im ZIP-Format sind daher nicht für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet. Dies gilt insbesondere bei nicht regelrechter Dateiendung (.zi statt .zip). Das meint jedenfalls das OLG Zweibrücken und zeigt damit Tücken des elektronischen Rechtsverkehrs (ERV) auf. |