23.09.2023 · Nachricht · Leserforum
Wie weise ich die Echtheit von Dokumenten im beA nach?
| FRAGE: Folgender Punkt beim beA ist mir bisher unklar geblieben: Die Verbindung zwischen einem Schriftsatz und den beigefügten Anlagen regelt sich nach § 130a ZPO. Dort gibt es keine Anforderungen an den Inhalt des elektronischen Dokuments, das als Anlage beigefügt wurde. Ich kann auch nicht feststellen, ob das elektronische Dokument „echt“ ist, inhaltlich zutrifft oder gefälscht wurde. Das Problem ist vermutlich kein beA-Problem, sondern eine Frage der Echtheit eines Beweismittels, mir im Zusammenhang mit elektronischen Akten allerdings neu. Möglicherweise muss ich Gerichten, die elektronische Akten führen, Beweis durch Sachverständigengutachten anbieten? Haben Sie dazu einen Tipp oder Rechtsprechung? |
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