22.12.2015 · Fachbeitrag · Aufbewahrungspflicht
Stichtag 1.1.2016: Diese Dokumente können Sie jetzt vernichten
| Rechtsanwälte müssen Buchhaltungsdokumente zehn Jahre aufbewahren. Hierzu zählen z.B. Belege, Rechnungen, Kontoauszüge, Buchungsjournale und Jahresabschlüsse (§ 147 AO). Nach dem 31.12.15 können Sie Buchhaltungsunterlagen aus dem Jahr 2005 und ältere vernichten. |
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