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  • 23.01.2020 · Fachbeitrag · Berufsrecht

    Anwalt kann formlos Vertreter bestimmen

    | Ein erkrankter Anwalt kann einen Vertreter gem. § 53 Abs. 2 BRAO auch formlos bestellen. Verschlechtert sich später sein Gesundheitszustand und zweifelt die Gegenseite an, dass er geistig in der Lage war, einen Vertreter zu bestimmen, muss sie hierfür konkrete Anhaltspunkte vortragen. |