Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Nachricht · Berufsrecht

    Ordnungsgemäße Zustellung per Telefax: Empfangsbekenntnis ausfüllen und zurücksenden

    | Gemäß § 14 BORA muss der Rechtsanwalt ordnungsgemäße Zustellungen entgegennehmen, Empfangsbekenntnisse mit Datum versehen und sie unverzüglich erteilen. Verweigert er bei einer nicht ordnungsgemäßen Zustellung die Mitwirkung, muss er dies dem Absender unverzüglich mitteilen. |

     

    Daher bestätigte das Anwaltsgericht Köln eine Rüge der Rechtsanwaltskammer aufgrund folgenden Falls: Anwalt A wurde von einem Anwaltskollegen ein Schreiben im Wege der Zustellung von Anwalt zu Anwalt per Fax übermitelt. A weigerte sich, das beigefügte Empfangsbekenntnis zu unterzeichnen und zurückzusenden. Eine Zustellung via Telefax sei nicht ordnungsgemäß. Hiermit hat er gegen das Berufsrecht verstoßen, so das AnwG Köln (21.1.14, 10 EV 32/13).

    Quelle: ID 42644485