· Nachricht · Berufungszulassung
Es kommt nicht nur auf den Tenor an
| Wenn eine Berufung zugelassen wird, muss dies nicht unbedingt im Tenor stehen! Das hat nun der BGH entschieden ( 1.3.16, VIII ZB 88/15, Abruf-Nr. 184595 ). |
Leitsätze
Eine Zulassung der Berufung muss nicht zwingend im Tenor des amtsgerichtlichen Urteils ausgesprochen sein. Es genügt, wenn sie lediglich in den Gründen des Urteils enthalten ist.
Quelle: ID 43951860