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  • · Nachricht · Berufungszulassung

    Es kommt nicht nur auf den Tenor an

    | Wenn eine Berufung zugelassen wird, muss dies nicht unbedingt im Tenor stehen! Das hat nun der BGH entschieden ( 1.3.16, VIII ZB 88/15, Abruf-Nr. 184595 ). |

     

    Leitsätze

    Eine Zulassung der Berufung muss nicht zwingend im Tenor des amtsgerichtlichen Urteils ausgesprochen sein. Es genügt, wenn sie lediglich in den Gründen des Urteils enthalten ist.

     

    http://www.iww.de/ak/quellenmaterial/id/184595

    Quelle: ID 43951860