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Neuregelung des Opferschutzes im Strafverfahren
| Der Gesetzentwurf zur Stärkung der Opferrechte im Strafverfahren ist beschlossen. Eine wesentliche Änderung ist, dass die psychosoziale Prozessbegleitung in der StPO aufgenommen und damit fest im Strafverfahrensrecht integriert werden soll. |
Hintergrund: Laut entsprechender EU-Richtlinie müssen Mindeststandards für Opferrechte eingehalten werden. Die Richtlinie muss bis zum 16.11.15 umgesetzt werden.
Nähere Infos auf der Website des BMJV (Stand 11.2.15)
http://www.bmjv.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2015/20150211-Opferrechtsreformgesetz.html?nn=3433226
Quelle: ID 43207914