· Fachbeitrag · Briefversand
Wie sicher ist welches Einschreiben?
von ReFa Tanja Wohlgemuth, Inhaberin BACKOFFICE4YOU, Rüber
| Um Ansprüche zu begründen oder Rechtsmittel zu bewahren, muss der Rechtsanwalt regelmäßig beweisen, wann und wo eine Sendung aufgegeben bzw. wann und an wen sie zugestellt wurde. Aufgrund der Ein- und Auslieferungsnachweise können insbesondere fristgebundene Dokumente gut per Einschreiben versandt werden. Der folgende Beitrag stellt die Vor- und Nachteile der verschiedenen Einschreiben-Varianten vor. |
1. Einfaches Einschreiben: Zusteller erhält Unterschrift
Beim einfachen Einschreiben übergibt der Zusteller das Dokument an den Empfänger, einen Bevollmächtigten oder anderen Empfangsberechtigten. Der Empfang wird dem Zusteller durch Unterschrift der Sendung bestätigt. Die Versandart eignet sich für Briefe, Postkarten und Blindsendungen. Ausgeschlossen ist es hier, das Dokument an einen Hausbewohner oder Nachbarn des eigentlichen Empfängers auszuhändigen.
Werden Einschreiben ins Ausland versandt, gelten die AGB Brief International. Sie können dieses Einschreiben wahlweise über eine Filiale der Deutschen Post oder einen Zusteller einliefern, der diese Sendungen annimmt.
Sobald die Sendung vom Scansystem der Deutschen Post erfasst wurde, haben Sie auch ohne Einlieferungsbeleg den vollen Haftungsanspruch. Selbstverständlich können Sie sich aber auch am Schalter bestätigen lassen, dass und wann Sie die Sendung eingeliefert haben.
PRAXISHINWEISE | Vergessen Sie nicht, den Absender auf der Sendung zu vermerken.
Nutzen Sie ggf. die Möglichkeit, sich sog. Einschreibemarken vorrätig zu kaufen. Dies hat den Vorteil, dass Sie die Sendung selbst zu Hause fertigen können. |
Das sog. Label ist ein unverzichtbarer Bestandteil jeder Sendung und macht sie identifizier- und unverwechselbar. Durch das Label können Sie und die Deutsche Post den Stand Ihrer Sendung jederzeit nachvollziehen. Je nach Freimachungsart werden verschiedene Typen verwendet. Das Einschreiben wird in der Regel ‒ nicht garantiert ‒ einen Tag, nachdem es eingeliefert wurde, ausgeliefert. Es kann an folgende Empfänger ausgehändigt werden:
- natürliche Personen,
- Vertreter juristischer Personen,
- Ehegatten des Empfängers,
- Empfangsbevollmächtigte,
- Empfangsbeauftragte,
- Ersatzempfänger,
- in den Räumen des Empfängers anwesende Angehörige oder
- andere in den Räumen des Empfängers anwesende Personen, bei der angenommen werden kann, dass sie zur Entgegennahme berechtigt sind.
Sollte eine Sendung nicht ordnungsgemäß zugestellt werden, wird der Empfänger benachrichtigt. Er kann die Sendung innerhalb von sieben Werktagen bei einer ihm benannten Postfiliale abholen. Hat der Empfänger einen Nachsendeauftrag erteilt, wird das Einschreiben an die neue Adresse weitergeleitet. Verweigert der Empfänger, das Einschreiben anzunehmen, geht die Sendung an den Absender zurück. Rückscheine werden nicht zurückgesandt.
2. Einschreiben mit Rückschein: Absender erhält Unterschrift
Für fristgebundene Dokumente ist das Einschreiben mit Rückschein sicherer. Der Absender erhält den Rückschein, auf dem der Empfänger mit Unterschrift bestätigt, dass er die Sendung erhalten hat. Auch hier ist ausgeschlossen, das Dokument an einen Hausbewohner oder Nachbarn zu übergeben.
PRAXISHINWEISE | Füllen Sie den Rückschein wie folgt aus: Tragen Sie auf der Vorderseite die vollständige Anschrift des Absenders und auf der Rückseite die Anschrift des Empfängers ein. Befestigen Sie die Sendungsnummer des zugehörigen Einschreibelabels auf dem Rückschein und bringen Sie diesen mit den angebrachten Klebestreifen auf der Sendung an. Sie können das Einschreiben mit Rückschein über eine Filiale der Deutschen Post oder einen Zusteller, der die Sendung annimmt, einliefern.
Die entsprechenden Formulare für das Einschreiben mit Rückschein liegen in den Postfilialen aus. Größere Mengen können Sie aber auch über die Deutsche Post online (unter iww.de/sl1773) oder telefonisch unter der Geschäftskunden-Servicenummer 0180 6 555555 kostenlos bestellen. |
Auch Einschreiben mit Rückschein werden in der Regel, nicht garantiert, einen Tag, nachdem sie eingeliefert wurden, versandt. Der Rückschein wird an den Auftraggeber zurückgesandt, direkt nachdem die Sendung ausgeliefert wurde, sodass er meist nach vier Tagen eintrifft, nachdem der Absender die Sendung abgegeben hat. Die Deutsche Post haftet bis zur Höhe des Zusatzentgelts. Ein Einschreiben mit Rückschein kann auch ins Ausland versandt werden. Dann gelten die AGB Brief international.
3. Eigenhändiges Einschreiben an den Empfänger persönlich
Diese Versandart ist die richtige, wenn nur dem Empfänger persönlich oder einem zum Empfang besonders Bevollmächtigten zugestellt werden soll. Sie ist mit und ohne Rückschein möglich. Sie können die Sendung über eine Postfiliale oder einen Zusteller einliefern. Ist die Zustellung an den Empfänger nicht möglich, wird dieser benachrichtigt. Er kann die Sendung in der ihm benannten Postfiliale abholen. Das eigenhändige Einschreiben kann auch ins Ausland gehen. Die Deutsche Post haftet bis zur Höhe des Zusatzentgelts.
Wichtig | An eine Postfachadresse kann mit eigenhändigem Einschreiben nicht zugestellt werden.
4. Einwurf: Absender erhält Unterschrift vom Zusteller
Genügt Ihnen eine Bestätigung der Zustellung der Deutschen Post, ist diese Versendungsart die optimale Lösung für Sie. Hierbei wird die Sendung in den Briefkasten, das Postfach oder eine andere Empfangsvorrichtung des Empfängers eingelegt und nur durch die Unterschrift des Zustellers bestätigt. Ferner erhalten Sie einen Einlieferungsnachweis. Sollte eine Zustellung nicht möglich sein, wird der Empfänger benachrichtigt. Er kann seine Sendung in der ihm benannten Postfiliale abholen. Sollte die Sendung zu groß sein bzw. kann sie nicht in den Briefkasten oder das Postfach eingelegt werden, wird der Empfänger oder eine empfangsberechtigte Person benachrichtigt. Die Sendung kann innerhalb von sieben Tagen abgeholt werden. Beachten Sie, dass diese Sendungen nicht ins Ausland versandt werden können.
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Einschreiben | 2,50 EUR |
Einschreiben mit Rückschein | 4,65 EUR |
Eigenhändiges Einschreiben mit Rückschein | 6,80 EUR |
Eigenhändiges Einschreiben (ohne Rückschein) | 4,65 EUR |
Einwurf-Einschreiben | 2,15 EUR |
Wichtig | Zum Beförderungsentgelt kommen die Preise für etwaige Zusatzleistungen.
Die Deutsche Post haftet für den unmittelbaren Schaden, maximal jedoch bis zu 25 EUR bei Einschreiben bzw. 20 EUR bei Einwurf-Einschreiben, wenn Ihre Sendung verloren geht oder beschädigt wird. Wertvolle Sendungen dürfen nur in einer Sendung mit dem Service „Wert national“ versendet werden. Hierbei handelt es sich um den früheren Wertbrief. Hiermit kann der Absender risikolos Geld oder wertvolle Gegenstände versenden. Die Deutsche Post haftet bis 500 EUR bei Sach- oder Warenwerten und bis 100 EUR bei Bargeld.
Bei allen vorgenannten Versendungsarten erhalten Sie einen entsprechenden Einlieferungsbeleg. Diesem können Sie die Sendungsnummer und den Einlieferungstag entnehmen. Mit diesen Angaben können Sie telefonisch (0228 4333113) oder unter iww.de/sl1774 die Sendung verfolgen.
PRAXISHINWEIS | Per Einschreiben zu versenden ist verhältnismäßig sicher. Letztendlich beweist aber auch diese Versandart nicht völlig rechtssicher, dass der Empfänger ein Dokument bestimmten Inhalts tatsächlich erhalten hat. Der Empfänger kann bestreiten, dass das Dokument einen bestimmten Inhalt gehabt hat. Es muss abgewogen werden, ob der noch sicherere Weg einer Zustellung per Gerichtsvollzieher oder eine persönliche Zustellung unter Zeugen vorzuziehen ist (zur Zustellung von Anwalt zu Anwalt, siehe S. 20 in dieser Ausgabe). |